WUNSTORF (ew). Im Bistum Hildesheim finden am 15. und 16. November die Wahlen der Kirchenvorstände und Pfarrgemeinderäte statt. So auch in der Wunstorfer St. Bonifatius-Pfarrgemeinde. Sie ruft zu einer aktiven Wahlbeteiligung auf und unterrichtet alle Wahlberechtigten – sie müssen das 16. Lebensjahr vollendet haben und zur Wunstorfer Pfarrgemeinde gehören – über die Vorbereitungen und Abläufe der Wahlen.
Zur Vorbereitung auf die Wahlen wurde bereits der Wahlvorstand vom amtierenden Kirchenvorstand und Pfarrgemeinderat gewählt. Dem Wahlvorstand obliegt die ordnungsmäßige Vorbereitung und Durchführung der Wahlen. Wählbar für den Pfarrgemeinderat ist jedes Gemeindemitglied, das das 16. Lebensjahr vollendet hat. Für den Kirchenvorstand können Gemeindemitglieder kandidieren, die das 18. Lebensjahr vollendet haben.
Die vorläufigen Kandidatenlisten für beide Gremien werden ab dem 13. September für 14 Tage per Aushang veröffentlicht. Innerhalb dieses Zeitraumes können weitere Kandidatenvorschläge in den Pfarrbüros eingereicht werden. Die Möglichkeit zur Einsicht in die Wählerliste ist vom 4. bis 12. Oktober gegeben. Einsprüche gegen die Wählerliste müssen bis zum 12. Oktober eingereicht werden, da darüber am 15. Oktober entschieden wird. Die endgültige Kandidatenliste wird durch Aushang und zeitgleich durch eine Sonderausgabe der Pfarrmitteilungen "BoniBote" am 18. Oktober veröffentlicht. Wer per Briefwahl wählen möchte, kann die Unterlagen ab dem 19. Oktober in den Pfarrbüros anfordern. Die Briefwahl muss in den Pfarrbüros bis zum 15. November, 18 Uhr, eingegangen sein. Die Wahlen finden am 15. und 16. November in den Räumen aller Kirchenstandorte in Wunstorf, Bokeloh, Steinhude und Rehburg-Loccum statt. Die Wahlzeiten werden gesondert mitgeteilt. Eine Woche später werden die Wahlergebnisse veröffentlicht und eine Einspruchsmöglichkeit eröffnet.
Der Pfarrgemeinderat ist das Gremium, in dem gewählte und berufene ehrenamtliche Gemeindemitglieder zusammen mit dem Pfarrer und hauptamtlichen Mitarbeitern alle wesentlichen Themen und Fragen bearbeiten, die für die Gestaltung des Gemeindelebens von Bedeutung sind. Der Kirchenvorstand ist für die Verwaltung der Gemeinde und somit auch für alle finanziellen und administrativen Angelegenheiten zuständig. Er ist vom Kirchenrecht verbindlich vorgeschrieben und die Aufgaben sind im Kirchenvermögensverwaltungsgesetz festgelegt.