1. Lügde wirbt mit Flyer für "Kern-gesund!"

    Neues Förderprogramm soll den Leerstand in der Großgemeinde beseitigen helfen

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    Lügde (afk). Der Rat der Stadt Lügde hat für die Dauer von fünf Jahren das kommunale Förderprogramm "Kern-gesund!" beschlossen. Für das Programm ist zwischenzeitlich ein Flyer erstellt worden, der sich zurzeit in Druck befindet. Spätestens zu den LipperTagen soll das Programm unter anderem mit diesem Flyer zusätzlich beworben werden. Das Förderprogramm ist zur Beseitigung von Leerständen und zum Erhalt historischer Gebäude in der Kernstadt sowie in den Ortsteilen der Stadt Lügde konzipiert worden.

    Es muss nicht immer ein Neubau sein, um sich den Traum von den eigenen vier Wänden zu erfüllen. Die Grundidee des Förderprogramms ist, Menschen zu erreichen, die darüber nachgedacht vielleicht ein schon in die Jahre gekommenes Haus zu erwerben und es nach ihren Ansprüchen zu modernisieren. Die Stadt Lügde will dabei helfen.

    "Oder haben Sie sich schon mal mit dem Gedanken getragen, zu Beispiel einen kleinen Laden oder ein Café zu eröffnen und sich noch nicht recht getraut?", fragt Gregor Günnewich vom Fachgebiet Planen und Bauen der Stadt. "Wir geben Ihnen Starthilfe."

    Die Stadt Lügde hat für die Dauer von fünf Jahren das kommunale Förderprogramm "Kern-gesund!" beschlossen. Dieses Programm beinhaltet als städtebauliche Zielsetzung die Beseitigung von baulichem Leerstand im historischen Stadtkern und in den Ortsteilen der Stadt Lügde, hier begrenzt auf ortsbildprägende Gebäude. Mit diesem Förderprogramm sollen finanzielle Anreize zur Belebung und Attraktivitätssteigerung der Altstadt Lügde und für eine gezielte Dorfentwicklung gegeben werden. Das Förderprogramm beinhaltet insgesamt drei Förderbausteine, die gegebenenfalls auch gleichzeitig in Anspruch genommen werden können.

    Günnewich: "Förderbaustein 1 heißt "Aus Alt mach Neu!" Gefördert werden Investitionen in seit mindestens einem Jahr leer stehende Wohn- und/oder Geschäftsgebäude, die der grundlegenden Sanierung oder dem Umbau des Objektes dienen. Die baulichen Investitionen in den Leerstand müssen der Wiedernutzung oder Teilwiedernutzung des Objektes dienen und mindestens 50.000 Euro betragen. In diesem Fall können Interessierte, je nach Größe ihrer Familie, einen einmaligen, nicht rückzahlbaren Zuschuss von bis zu 9.500 Euro erhalten."

    Der Förderbaustein 2 beinhaltet einen "Beratungsscheck". Gefördert werden Beratungsleistungen eines Sachverständigen z.B. zur Bestandsaufnahme mit Vorentwürfen und Kostenermittlungen für eine grundlegende Modernisierung und Instandsetzung zur vollständigen oder auch teilweisen Wiedernutzung eines seit mindestens zwei Jahren leer stehenden Wohn- und/oder Geschäftsgebäudes. Hier beteiligt sich die Stadt Lügde mit einem einmaligen Zuschuss von bis zu 1.500 Euro.

    Der Förderbaustein 3 "Start up"ist für Handel und Dienstleistung" gedacht. Gefördert werden Mietzahlungen für Gewerberäume im ersten Geschäftshalbjahr bei Geschäftsneugründungen. Die Stadt zahlt die Hälfte der Miete sofern auch der Vermieter für das erste halbe Jahr auf die andere Hälfte der Miete verzichtet. So können Betroffene erst einmal Fuß fassen und die Anfangsphase Ihrer Geschäftsneugründung besser überstehen.

    "Falls wir Interesse geweckt haben, sprechen Sie uns an", bietet Gregor Günnewich an. "Die Mitarbeiter unseres Fachbereichs Planen und Bauen im Rathaus Lügde stehen Ihnen gern beratend zur Verfügung und helfen Ihnen bei der Antragstellung."

    Die gesamten Förderrichtlinien und die Antragsvordrucke sind auch im Internet auf der Seite der Stadt Lügde www.luegde.de zu finden.

    Auch weitere Förderprogramme sollen helfen, den Ihren Traum vom schönen Wohnen im alten Haus zu verwirklichen. Die Wohnungsbauförderung bewilligt zinsgünstige Darlehen, die das Land Nordrhein-Westfalen jährlich bereitstellt. Hier sitzen die richtigen Ansprechpartner rund um das Thema "Wohnen" beim Kreis Lippe in Detmold.

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