1. Festliches Wochenende muss diesmal umziehen

    Ungeklärte Grundstücksgrenzen führen wieder zu Ärger

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    MARDORF (gi). Kurzfristig muss die Steinhuder Tourismus GmbH (SMT) das "Festliche Wochenende" mit großem Höhenfeuerwerk auf der Mardorfer Seite auf die große Wiese an der Jugendherberge am Warteweg verlegen. Grund: Die Veranstalter befürchten, der Inhaber des Restaurants "Weiße Düne" könnte die Zuwegung sperren. Nina Vanessa Bergmann von der SMT versucht es positiv zu sehen: "Wir freuen uns über viele Gäste, die mit uns das 61. Festliche Wochenende auf einer tollen neuen Fläche feiern", erklärt sie. Auch das Open-Air-Kino sei dort mit großem Erfolg gelaufen.

    Das gesamte Mardorfer Programm und auch das große Feuerwerk ziehen komplett an den neuen Standort. Die zusätzlich von der SMT gebuchten Busse fahren jetzt bis und ab Haltestelle Jugendherberge. Die Zuwegung zum Badestrand bereitet seit dem Verkauf des Restaurants "Weiße Düne" im Jahr 2011 Schwierigkeiten. Der gültige Flächennutzungsplan und der rechtskräftige Bebauungsplan 206 von 1975 sehen eindeutig und schriftlich eine verbindliche Zuwegung zum Badestrand vor. Das bis 1987 zusammenhängende Grundstück um die Weiße Düne wurde für die Übertragung des heutigen Strandweges mit Wendehammer an die Stadt Neustadt extra neu vermessen. Die sich daraus ergebene Katasterkarte zeigte nun erstmals den heute strittigen Grundstücks-Zipfel vom Restaurant-Gelände zum Parkplatz-Bereich. Schon 1987 war klar, dass dieser Zipfel quer durch die öffentliche Zuwegung vom Strandweg zum Badestrand verlief.

    Alle beteiligten Behörden (wie Stadt Neustadt und Region Hannover) haben insofern beim Verkauf im April 2011 an die neuen Inhaber einen entscheidenden Fehler gemacht und nicht ihre rechtliche Verpflichtung zur abgesicherten Verbindung des eigenständigen Flurstücks "Badestrand" zur öffentlichen Anbindung "Strandweg" wahrgenommen. Spätestens Anfang 2012, als der Fehler durch einen exklusiven Bericht im Wunstorfer Stadtanzeiger allen Behörden bekannt war, hätte sofort und unmittelbar gehandelt werden müssen. Denn ein Grundstück ohne eine abgesicherte Anbindung an eine öffentliche Erschließung ist rechtlich nicht möglich. Hier steht öffentliches Interesse klar vor dem privaten. "Ich habe im Ortsrat die Stadt Neustadt und die Region Hannover nochmals darauf hingewiesen und auf eine kurzfristige Lösung gedrängt", sagt Mardorfs Ortsratsmitglied Friedel Dankenbring, der auch viele Jahre Vorsitzender des Verkehrsvereins war. Aber viele Gespräche und Absichtserklärungen hätten daran nichts geändert. Durch undurchsichtige Zuständigkeiten und Wechsel der verantwortlichen Mitarbeiter seien vermutlich zusätzliche Verzögerungen entstanden, vermutet Dankenbring.

    Foto: gi

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