STADTHAGEN (bb). Die Familie Kreft prüft die Möglichkeiten, den Abriss der beiden umstrittenen Häuser in der Klosterstraße gerichtlich durchzusetzen. Der Rat der Stadt hatte mit einem Beschluss zur Änderung des Bebauungsplanes die Schaffung von Parkplätzen an dieser Stelle ausgeschlossen. Es ist ein Zielkonflikt, der in seinen Grundzügen oft zu Diskussionen in Ratsgremien und Bürgerschaft der Kommune mit dem historischen Stadtkern führt. Die Altstadtgebäude bilden einerseits einen wichtigen Teil der Identität Stadthagens und sind Anziehungspunkt für Touristen, Kunden und potentielle Neubürger. Andererseits genügen sie oft den modernen Nutzungsanforderungen nicht, sei es für Wohnen, Verkehr oder Einzelhandel.
Für die beiden Häuser in der Klosterstraße Nummer 36 und 37 hat die Ratsmehrheit einen Entschluss gefasst, der im Sinne der Bewahrung des historischen Stadtbildes den Abriss der Gebäude und die Schaffung von Parkplätzen ausschließt. Die Rot-Grüne Ratsmehrheit sowie zwei Ratsmitglieder der CDU stimmten für den Erhalt der Gebäude.
Das Gebäude Klosterstraße 37 ist ein Baudenkmal. Ein rund 400 Jahre altes Haus, das entscheidend zum Bild der "Stadt der Weserrenaissance" beitrage, sei unbedingt erhaltenswert, so die Argumente im Bau-Ausschuss. Es gelte das das charakteristische Merkmal der geschlossenen Bebauung entlang der Straßenzüge zu erhalten (SW berichtete). Die Verwaltung biete sich zu Gesprächen für die Entwicklung der Gebäude an.
Die gegen die Bebauungs-Planänderung argumentierenden Ratsmitglieder hielten fest, dass mit dem Beschluss zwei de facto optisch sehr unattraktive Gebäude in ihrem derzeitigen Zustand konserviert würden. Kein Verständnis für den Ratsbeschluss zeigt die Familie Kreft, in deren Besitz sich die Häuser befinden. Sie sieht sich "in der Entwicklung des Areals gehindert", wie Jochen Kreft auf Nachfrage ausführte. Schließlich bestehe ein wachsender Bedarf an komfortablen, großen Stellflächen. Davon hat die Familie Kreft bereits auf dem Parkplatz hinter der Marktpassage eine ganze Reihe geschaffen. Nach dem Abriss der beiden Häuser könnten weitere Stellflächen auf diesen Standard gebracht werden. Bei der modernen Fahrzeuggeneration und einer alternden Gesellschaft sei es wichtig, sich in diesem Bereich zukunftsorientiert aufzustellen, so Kreft.
Nicht umsonst werbe mancher Discounter auf der "grünen Wiese" mit seinen großen Parkplätzen. Hinzu komme, dass die Gebäude schlicht nicht wirtschaftlich zu sanieren seien. Deckenhöhen, Treppen und viele weitere Merkmale der historischen Gebäude würden modernen Standards nicht entsprechen, etwa auch nicht den Vorschriften zur Brandsicherheit. So würde ein Umbau erhebliche Kosten mit sich bringen, die durch eine anschließende Nutzung nicht wieder zu erwirtschaften seien. Dies sei auch durch Gutachten belegt. Man habe alles getan, um die Substanz der Gebäude zu erhalten, entsprechend sei diese gewahrt. Die einzig wirtschaftlich darstellbare Lösung sei jedoch der Abriss und die Umwandlung in Parkplätze. In den vergangenen 20 Jahren habe sich die Familie immer wieder um verschiedene Lösungen zur Nutzung der Gebäude bemüht, diese hätten sich jedoch stets zerschlagen. Von den Kunden und anderen Einzelhändlern erfahre man vielfach Unterstützung für das Vorhaben, die Parkflächen hätten ihren Nutzen schließlich für große Teile der Altstadt. Die Familie Kreft werde nun prüfen, ob es aussichtsreich sei, die angestrebte Maßnahme gerichtlich durchzusetzen.
Der Vorsitzende des Stadtmarketingvereins Stadthagen (SMS) Holger Schulz verdeutlichte auf Nachfrage die Position des SMS. Grundsätzlich setze sich der SMS entschieden für den Erhalt historischer Bauten in der Stadt ein. Im Falle der beiden strittigen Gebäude sei es jedoch wirtschaftlich nicht tragbar, diese einer modernen Nutzung zuzuführen. So sei im Sinne eines attraktiven Gesamtumfeldes in diesem Falle der Abriss die einzig sinnvolle Lösung.