STADTHAGEN (bb). Am Donnerstag, dem 31. Juli, veranstaltet die Stadt eine Informationsveranstaltung zur Erhaltungssatzung für die Stadthäger Altstadt. Diese soll im 18 Uhr im Ratssaal des Rathauses beginnen. Das Instrument der Erhaltungssatzung bestimmt, dass sich der Bürger für den Abriss oder wesentliche bauliche Veränderungen von Gebäuden eine Genehmigung von der Stadt einholen muss. Dies gilt auch, wenn das fragliche Gebäude nicht unter Denkmalschutz steht. Sinn der Satzung ist es, die historische Bausubstanz der Stadthäger Altstadt zu erhalten, die zu großem Teil nicht unter Denkmalschutz steht, wie Bürgermeister Bernd Hellmann und der Leiter des städtischen Fachbereiches "Planen und Bauen" Gerd Hegemann erläuterten. Grundsatz sei es, die Altstadt mit ihren historischen Gebäuden weiterzuentwickeln und deren Identität zu wahren. Für den Bürger wird die neue Satzung kaum Auswirkungen gegenüber der seit Jahren geübten Praxis haben. Schließlich hat die seit rund 25 Jahren geltende Sanierungssatzung der Stadt die gleiche Rechtswirkung. Größere bauliche Veränderungen sind Genehmigungspflichtig. Die bestehende Sanierungssatzung soll jedoch in absehbarer Zeit aufgehoben werden. Eine neue soll erarbeitet werden, um mit dieser die Möglichkeit zu erhalten, an Fördergelder von Land und Bund zur Stadtgestaltung zu kommen. In der Zwischenzeit soll die Erhaltungssatzung den Abbruch von Gebäuden verhindern, die die Stadt als erhaltenswert ansieht. Außerdem wird sich die neue Satzung nur auf Teilbereiche der Altstadt beziehen, die Erhaltungssatzung wird weiterhin das gesamte Altstadtgebiet umfassen.
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Der Abriss bleibt genehmigungspflichtig
Stadt lädt zu Informationsabend ein
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