1. Streit um 400 Jahre alte Häuser

    "Wir wollen keine Großparkplätze im Altstadtbereich" / Änderung im Bebauungsplan

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    STADTHAGEN (ag). An der Klosterstraße will Familie Kreft zwei Häuser abreißen, Nummer 36 und 37, um dort Parkfläche zu schaffen. Der Bauausschuss will die mehreren hundert Jahre alten Häuser erhalten und hat sich nach hitziger Diskussion mit großer Mehrheit dazu entschieden, den Bebauungsplan abzuändern. Ergänzt wird dieser nun um die Auflage, dass in diesem Bereich kein Parkplatz entstehen darf. Die Chancen der Familie Kreft sind dadurch weiter gesunken. Der entgültige Beschluss muss im Rat gefasst werden.

    Von einem "unansehnlichen Anblick" und einem "Schandfleck" ist in der Stellungnahme der Krefts die Rede. Auch zwei Ausschussmitglieder sprachen sich entschieden dafür aus. Sie wünschen eine optische Aufwertung des Areals durch Parkplätze, "die von der Bevölkerung gebraucht werden". Beantragt wurde eine Abrissgenehmigung für die Gebäude. Den "Verlust von Identität und städtebaulicher Qualität" führt der Ausschuss als Gegenargument an. Das im Fokus der Auseinandersetzung stehende Gebäude Klosterstraße 37 ist ein Baudenkmal, das trotz seiner ungepflegten Außenhülle über eine solide Bausubstanz verfügt.

    In der Beschlussvorlage heißt es weiter, dass dieses Gebäude mit einem Alter von etwa 400 Jahren noch heutigen Anforderungen gerecht werde. Grundsätzlich muss aber ohnehin die Denkmalschutzbehörde entscheiden, ob das Gebäude abgerissen werden darf. Im Änderungsverfahren ging es lediglich darum, dass an dieser Stelle auf keinen Fall ein Parkplatz angelegt werden soll. "Wir wollen keine Großparkplätze im Altstadtbereich", erklärte Gerd Hegemann, Fachbereichsleiter Planen und Bauen bei der Stadt Stadthagen. Im Grunde soll das Stadtbild erhalten bleiben. Im Bebauungsplan ist eine Baulinie entlang der öffentlichen Verkehrsflächen festgelegt.

    Die Straßenzüge, Gebäudefluchten und der historische Stadtgrundriss soll damit bewahrt bleiben.

    Auch die Mindesthöhe der Bebauung ist vorgeschrieben. Begrenzt wird diese Vorschrift auf eine Tiefe von 15 Metern. Dadurch wäre die Optik von der Straße aus mit Hauswänden gegeben, im Innenhof oder rückwärtigen Bereichen könnte trotzdem eine ebene Fläche für einen Stellplatz oder Ähnliches entstehen. Die Ergänzung des Bebauungsplanes sagt nun ganz konkret, dass kein Parkplatz dort entstehen kann.

    "Mit dem Ausschluss von Parkplätzen und ähnlichen befestigten Flächen soll einem Unterlaufen des bestehenden Bebauungsplans vorgebeugt werden, der mit seinen Festsetzungen das Ziel einer geschlossenen Häuserzeile zwar vorgibt, in der Realität aber nur greifen kann, wenn überhaupt Häuser gebaut werden sollen", heißt es in der Begründung.

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