SAMTGEMEINDE LINDHORST (bt). Die schriftliche Vorlage der Verwaltung zur 7.Änderung des Flächennutzungsplanes umfasste insgesamt 87 Seiten – ihr Inhalt konnte die Mehrheit der Mitglieder des Bau- und Umweltausschusses jedoch nicht überzeugen.
Die detailreiche Arbeit beinhaltet die Ausweisung einer Konzentrationszone für die Nutzung der Windenergie nahe den Orten Beckedorf und Lindhorst sowie die Aufhebung einer Zone nahe Lüdersfeld.
Die Windräder, die dort bereits seit einigen Jahren stehen, genießen allerdings für weitere zehn bis 15 Jahre Bestandsschutz.
Die Ausschussmitglieder Klaus Baxmann und Christopher Sendler (beide SPD) stimmten der Verwaltungsvorlage zu und empfahlen sie zur weiteren Behandlung im Samtgemeindeausschuss. Die beiden Heuerßer Ausschussmitglieder Hans Bielefeld (WGS) und Ralf Duhnsen (Bündnis 90/ Die Grünen) votierten dagegen und verhinderten so die Mehrheit für eine Beschlussempfehlung. Jetzt liegt der Schwarze Peter bei dem am kommenden Montag, dem 21. Juli, tagenden achtköpfigen Samtgemeindeausschuss.
Mit der 7. Änderung des Flächennutzungsplanes hat sich die Samtgemeinde Lindhorst auf den Weg gemacht, Flächen auszuweisen, die den Charakter einer sogenannten Konzentrationszone für die Erstellung von Windenergieanlagen (WEA) aufweisen.
Nur hier, in solchen Bereichen, sollen Windräder aufgestellt werden können.
Die Samtgemeinde ist bei der Erfassung und Ausweisung solcher Zonen bemüht, diese rechtssicher zu definieren, um gegen mögliche Einsprüche gewappnet zu sein, erklärte Samtgemeindebürgermeister Andreas Günther.
Von vier in die engere Auswahl gekommene Flächen (A bis D) blieb am Ende lediglich die insgesamt 44,8 Hektar große Fläche B nahe Beckedorf und Lindhorst übrig. Hier stehen bereits kleinere Windräder.
An diese Fläche grenzt voraussichtlich eine etwa 61 Hektar umfassende Konzentrationszone an, deren Ausweisung gegenwärtig von der Samtgemeinde Nenndorf betrieben wird.
Die Flächen A, C und D blieben aus Gründen des Artenschutzes, wegen zu knappen Abstandes zu anderen WEAs oder aus Gründen des Baudenkmalschutzes außen vor.
Die beiden Heuerßer Vertreter im Ausschuss rieben sich nun daran, dass die bei Heuerßen gelegene Zone D (Duhnsen:"Die Fläche ist politisch gewollt") keine Berücksichtigung der Planer fand. Deren Argumente dagegen bezogen sich vornehmlich auf eine anzunehmende visuelle Beeinträchtigung des geschützten, nicht weit entfernten Kulturdenkmals Lohhof und damit zu erwartende massive Bedenken der Denkmalschützer.
Zudem würde eine Ausweisung der Fläche D zu einer Umzingelung des Ortes Lindhorst durch drei WEA-Anlagen führen und obendrein einer sinnvollen Konzentration widersprechen.
Auch würde der Mindestabstand zur nächsten WEA klar unterschritten. Bielefeld und Duhnsen regten eine erneute Prüfung der denkmalpflegerischen Belange an – allerdings unter deutlich verändertem Vorzeichen:
Die Höhe von möglicherweise dort zu errichtenden Windrädern solle klar unter 150 Metern und mehr hohen Anlagen liegen und damit denkmalpflegerischen Einwänden nicht entgegenstehen.
Duhnsen wörtlich: "Wenn ich zwei Großanlagen einplane, dann ist das eine ganz andere Nummer, als wenn kleine Anlagen gebaut werden".
Für den Samtgemeindebürgermeister birgt ein solches Vorgehen ein "erhebliches Gefährdungspotenzial" bei möglichen Einsprüchen.
Planer Georg Seibert, der der Sitzung beiwohnte und vorher bereits interessierte Bürger in einer Bürgerversammlung informiert hatte, wiederholte seinen Hinweis, dass der Denkmalschutz erst bei Vorliegen eines Investitionsvorhabens ein abschließendes Prüfungsergebnis veröffentliche.
Ob die Argumente und Anregungen der beiden Heuerßer Vertreter greifen, zeigt sich in der Sitzung des nicht öffentlich tagenden Samtgemeindeausschusses.
Findet sich die entsprechende Mehrheit und damit die Zustimmung zu dem vorgelegten Konzept, geht die Änderung des Flächennutzungsplanes in ihre nächste Phase über, die öffentliche Auslegung. Wenn nicht, gilt es neu zu beraten. Foto: bt