LINDHORST (bt). Der Rat der Gemeinde Lindhorst hat mit klarer Mehrheit gegen die Stimme von Heinz-Dieter Lauenstein (SPD) und bei Stimmenthaltung des Ratsmitgliedes Matthias Hinse (Bündnis 90/ Die Grünen) beschlossen, eine Stellungnahme zum geplanten Windpark abzugeben.
Ein heimischer Investor beabsichtigt in einem Gebiet zwischen Riepen, Beckedorf und Ottensen Windräder aufzustellen. Der Windpark soll auf Flächen entstehen, die zur Samtgemeinde Lindhorst und zur Samtgemeinde Lindhorst gehören. Die Gemeinde Lindhorst wurde von der Nenndorfer Verwaltung im Zuge der Änderung des Flächennutzungsplanes um eine Stellungnahme gebeten.
Am Ratstisch war eine große Mehrheit dafür, Stellung zu beziehen, da, so Gemeindedirektor Jens Schwedhelm, im Vorfeld der Sitzung etliche Bürger sich an Ratsmitglieder gewandt hätten. Dabei hätten diese deutlich gemacht, dass sie sich durch die geplanten Windräder in ihren Rechten verletzt fühlten. Die Ratsmehrheit war sich darüber einig, dass die Ausgestaltung der Stellungnahme vier zentrale Punkte enthalten soll. Unter Berücksichtigung der Empfehlung der Bund-Länder Initiative Windenergie soll der Mindestabstand zur Wohnbebauung 1.000 Meter statt der vorgesehenen 900 Meter betragen.
Diese Empfehlung findet sich im von der Initiative veröffentlichten "Überblick zu den landesplanerischen Abstandsempfehlungen für die Regionalplanung zur Ausweisung von Windenergiegebieten". Bereits 2004 wurde vom Niedersächsischen Ministerium für Landwirtschaft ein Erlass herausgegeben, in dem ebenfalls ein Mindestabstand von 1.000 Metern empfohlen wurde. Der Niedersächsische Landkreistag nennt als Empfehlung eine Distanz zwischen 700 und 1.000 Metern.
Des Weiteren wird in der Stellungnahme des Rates darauf hingewiesen, dass der Mindestabstand zwischen zwei Eignungsgebieten Windnutzung mindestens 5.000 Meter betragen sollte. Diese Zahl findet sich sowohl im Überblick der Bund-Länder Initiative als auch im Erlass des Ministeriums. Nach Aussage von Gemeindedirektor Schwedhelm liegt das nächstgelegene Eignungsgebiet in einer Entfernung von knapp unter 4.000 Metern in Lüdersfeld. Außerdem fordert der Rat in seiner Stellungnahme die Erstellung eines Artenschutzgutachtens mit endgültigem Charakter statt des bisher vorliegenden Entwurfs sowie die Prüfung, ob das Mausoleum in Ottensen als mögliches Baudenkmal bei der Mindestabstandsregelung Berücksichtigung finden muss. Schwedhelm wies in diesem Punkt allerdings auf mögliche, einer Prüfung entgegenstehende Regelungen hin.
In der Aussprache signalisierten die Fraktionen große Zustimmung zu der beabsichtigten Stellungnahme.
Klaus Baxmann (SPD) zeigte sich mit dem Vorhaben zufrieden, Holger Mensching (CDU) sicherte die Unterstützung seiner Fraktion zu. Nach Ansicht von SPD - Ratsherr Erwin Martin hat die Gemeinde die Vorgaben zur Windnutzung längst erfüllt. "Der normale Bürger hat von der ganzen Geschichte gar nichts", sagte er, "die wirtschaftlichen Interessen stehen im Vordergrund". Er könne nicht zustimmen, führte Matthias Hinse aus, "da ich mit meiner Meinungsbildung noch nicht am Ende bin". Hinse verwies darauf, dass die Samtgemeinde Lindhorst ebenfalls eine Änderung des Flächennutzungsplanes zur Ausweisung von Vorrangflächen vorzunehmen habe.
Grünen-Fraktionsmitglied Stefanie Sonnekalb – Unruh hielt es für angebracht, die Bedenken aufzugreifen, denn, so die Ratsfrau, "wir sind das Sprachrohr und von den Bürgern gewählt". Heinz-Dieter Lauenstein machte deutlich, es sei besser, die Gemeinde gäbe keine Stellungnahme ab. Er habe Verständnis für die Sorgen der Bürger, aber Einwendungen könnten diese letztlich nur selbst vorbringen. Das von Nenndorf betriebene Verfahren sei im Großen und Ganzen in Ordnung. Möglicherweise komme die Samtgemeinde Lindhorst zu einem ähnlichen Ergebnis. Für ihn sei das "viel heiße Luft", die am Ratstisch bewegt werde.
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