1. Fraktionen beziehen Stellung zur Ganztagsbetreuung

    Erklärung zur "zukunftsfähigen Ganztagsbetreuung von Grundschulkindern in der Samtgemeinde Sachsenhagen"

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    SACHSENHAGEN (em). Die Fraktionen des Rates der Samtgemeinde Sachsenhagen geben zur Erweiterung des Angebotes einer ganztägigen Betreuung von Grundschulkindern folgende gemeinsame Erklärung ab: "Der Rat der Samtgemeinde Sachsenhagen hat sich zum Ziel gesetzt, den wachsenden Bedarf an einer nachmittäglichen Betreuung der Kinder in den Grundschulen Hagenburg und Sachsenhagen mit einem weiterhin verlässlichen und zukunftsorientierten Angebot sicherzustellen.

    Die in beiden Schulen eingerichteten Horte haben sich bewährt, sind in ihrer Platzkapazität allerdings voll ausgelastet, für die steigende Nachfrage an ganztägiger Betreuung muss daher eine andere dauerhafte Lösung gefunden werden. Wie eine Umfrage der Schulelternräte ergeben hat, besteht für 73 Kinder der Grundschule Hagenburg und 37 Kinder aus dem Einzugsbereich der Grundschule Sachsenhagen Interesse an einer Ganztagsbetreuung. Zur Deckung dieses Bedarfes stehen im kommenden Schuljahr 2014/2015 in Hagenburg 40 und in Sachsenhagen 20 Hortplätze zur Verfügung. Als Alternative zu dem Betrieb von Horten bietet sich die Einrichtung einer offenen Ganztagsschule an. Die offene Ganztagsschule setzt eine freiwillige Teilnahme voraus. Das bedeutet, dass die Kinder freiwillig und nicht verpflichtend an den Angeboten nach Unterrichtsschluss einschließlich Mittagessen und Hausaufgabenbetreuung teilnehmen können. Der Inhalt der außerunterrichtlichen Angebote der offenen Ganztagsschule leitet sich aus dem pädagogischen Auftrag der Schule ab, wobei Freizeitaktivitäten nicht zu kurz kommen.

    Durch Kooperationen mit außerschulischen Partnern, wie örtlichen Vereinen oder der Musikschule, soll das schulische Bildungsangebot erweitert und eine Öffnung der Schule zum sozialen und kulturellen Umfeld geschaffen werden.

    Zur Durchführung der außerunterrichtlichen Angebote und der allgemeinen Betreuung können neben den Lehrern auch pädagogische Fachkräfte aus dem Sozial- und Erziehungsdienst eingesetzt werden. Der Rat der Samtgemeinde Sachsenhagen sieht darin eine gute Einbindungsmöglichkeit der Betreuungskräfte der Horte in den Ganztagsschulbetrieb. Durch den Einsatz der Lehrerschaft und des sozialpädagogischen Personals der Horte kann auch in einer offenen Ganztagsschule eine fachkompetente Betreuung sichergestellt werden.

    Aus Sicht der Elternschaft ist ein Vorteil der Ganztagsschule sicherlich die kostenfreie Teilnahme.

    Für die Samtgemeinde Sachsenhagen als Schulträger besteht ein Vorzug beim Ganztagsschulmodell darin, dass das Betreuungsangebot flexibel und bedarfsgerecht gestaltet werden kann, wogegen die Hortbetreuung nur in festen und vorgegebenen Gruppengrößen und unter Berücksichtigung weiterer Regelungen des Kindertagesstättengesetzes erfolgen darf.

    Die Fraktionen des Rates der Samtgemeinde Sachsenhagen sprechen für die Einrichtung von Ganztagsschulen aus, um unter Berücksichtigung der gesellschaftlichen Entwicklung ein dauerhaftes und zukunftsfähiges ganztägiges Betreuungsangebot schaffen zu können.

    Die Mitglieder des Samtgemeinderates gehen davon aus, dass in enger und vertrauensvoller Zusammenarbeit zwischen Schulen und Verwaltung unter Einbindung der Elternvertreter die Konzeption für eine offene Ganztagsschule erarbeitet werden kann, die die Voraussetzung für eine schnellstmögliche Einführung darstellt. Dass die baulichen Voraussetzungen dafür an beiden Standorten geschaffen werden müssen, ist dem Samtgemeinderat bewusst.

    Damit vor allem für die Kinder berufstätiger Eltern während der Ferien eine Betreuung gesichert ist, wird die Samtgemeinde mit Beginn der Ganztagsschule eine ganztägige Ferienbetreuung für Grundschulkinder anbieten. Die Fraktionen des Samtgemeinderates gehen davon aus, dass mit dem Angebot von offener Ganztagsschule und ganztägiger Ferienbetreuung ein qualitativ hochwertiges und attraktives Betreuungsangebot für Grundschüler geschaffen und vorgehalten werden kann."

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