STADTHAGEN/LANDKREIS (bb). Der ehemalige Vorsitzende des Vereins Renaissance Stadthagen Theodor Vollmer hat die in der Ausgabe vom 12. April im Artikel "Weniger bauen und mehr Kultur" wiedergegebene Ausführungen des amtierenden Vorsitzenden Harald Weidenmüller zurückgewiesen. Die Darstellungen über ein Gerichts-Verfahren um die Lieferung von Leuchtmitteln und die Darstellungen über die Verwendung von Logo, Flyer und Internetauftritt seien "in ihrer Gesamtheit objektiv falsch", formuliert Theodor Vollmer in einer Mitteilung. Während der Hauptversammlung des Renaissance-Vereins hatte der jetzige Vorsitzende Harald Weidenmüller in seinem Bericht über die Rücknahme einer Klage gegen einen Lieferanten für Beleuchtungsmittel im Mausoleum informiert. Das Verfahren habe der Verein nicht mehr verfolgt, weil dem Lieferanten ein Versäumnis nicht nachzuweisen sei, hatte Harald Weidenmüller während der Veranstaltung erklärt. Die Einleitung des Verfahrens sei durch seinen Vorgänger Theodor Vollmer erfolgt, so Weidenmüller. Vollmer habe dabei gemäß den Bestimmungen der Satzung gehandelt. Der endgültige Schritt zur Klage sei allerdings nicht mit dem damaligen Vorstand abgesprochen gewesen.
Theodor Vollmer wendet sich in seinem Schreiben gegen diese Darstellung. Während der Führungen in der Winterzeit im Mausoleum sei festgestellt worden, dass die Beleuchtung Beeinträchtigungen der Führungen zur Folge habe, so Vollmer. Mit der Einladung zu einer Vorstandssitzung im November 2012 sei folgende Problematik den übrigen Vorstandmitgliedern dargestellt worden. Im Bereich Mausoleum seien nicht Leuchtmittel in dem Maß und in der Art und Weise installiert, wie mit der Liefer-Firma vereinbart und bezahlt. Um einen Betrag von rund 7000 Euro würden die Leistungen unter der Vereinbarung liegen, dies zählt die von Theodor Vollmer angeführte Aufstellung für die Vorstandssitzung auf. In der Vorstandssitzung sei das Problem eingehend erörtert worden, so Vollmer. Der Vorstand habe anschließend einen einstimmigen Beschluss gefasst, der den Lieferanten auffordere, das fehlende Material mit den zugesicherten Eigenschaften nachzuliefern. Falls der Lieferant dieser Aufforderung nicht nachkomme, werde der Verein vom Kaufvertrag wegen Nichterfüllung zurücktreten und die Rechnungssumme gegebenenfalls auf dem Klagewege zurückfordern, sei im Protokoll zum Beschluss in der Sitzung festgehalten worden, teilt Vollmer mit. Nach Fristablauf sei der Verein wie vom Vorstand beschlossen vom Kaufvertrag zurückgetreten und habe nach weiterem Fristablauf Klage auf Rückzahlung der Kaufsumme erhoben. "Dies erfolgte in Erfüllung des Vorstandsbeschlusses vom 27. November 2012. Ein Vorgehen ohne ausdrücklichen Auftrag des Vorstandes, wie behauptet, wäre gemäß der Satzung gar nicht möglich gewesen und die auf der Mitgliederversammlung vom 17. Februar vorgenommenen umfänglichen Satzungsänderungen stehen auch hierzu in keinem Zusammenhang", hält Vollmer in seinem Schreiben fest. Aus der Sach- und Aktenlage ergebe sich, dass die Klage Aufsicht auf Erfolg gehabt habe.
Außerdem betont Vollmer in seiner Mitteilung, dass seine "über viele Jahre für den Verein ausgeübten Tätigkeiten unentgeltlich waren, bei zum Teil erheblichen Aufwendungen". Er habe in einem Schreiben an den Vorstand auf seine Urheberrechte an Vereinslogo, Internetpräsentation und Werbematerial des Vereins hingewiesen und über die Pflicht zur Einholung seiner Genehmigung zur Verwendung informiert. Vollmer hielt fest, dass der Hinweis auf bestehendes Urheberrecht keinesfalls den weiteren Gebrauch ausschließe. Der Schluss, dass er mit dem Schreiben eine unentgeltliche Weiterverwendung durch den Verein unterbinden wolle, stelle eine Verunglimpfung dar.