BAD NENNDORF (pd). Jetzt gibt es doch wieder Beschlüsse in Bezug auf das Kurhaus, die im nicht öffentlich tagenden Verwaltungsausschuss gefasst werden sollen. In der letzten Sitzung des Rates der Stadt Bad Nenndorf wurde damit ein Beschluss aus dem Jahr 2013 aufgehoben, der im Zuge einer damals ausdrücklich gewollten Transparenz alle Debatten und Entscheidungen in einer öffentlichen Sitzung abgehandelt haben wollte. Anlass für die Umkehr war eine Unstimmigkeit darüber, ob denn tatsächlich alle das Kurhaus betreffende Belange auch in die Öffentlichkeit gehören.
Die Kommunalverfassung sieht nämlich vor, dass unter anderem Mietverträge oder die Vergabe von Planungsaufgaben nicht öffentlich behandelt werden dürfen. Dieser Vorgabe wird der Rat nun durch die "neue" Richtlinie gerecht. Die Zuständigkeit des Rates soll nun bei der Ermittlung eines Gesamtkonzeptes für die Nutzung des Kurhauses liegen, auch unter Einbeziehung aller damit zusammenhängenden Finanzierungen und der Bereitstellung von Haushaltsmitteln. Auch die zeitliche Aufteilung in einzelne Bauabschnitte legt der Rat in seiner öffentlichen Sitzung fest, gleiches gilt für die Abklärung von Fragen in Bezug auf Städtebauförderung und Steuerrecht.