Anmeldung der Kannkinder
NIENSTÄDT (em). Mit Beginn des Schuljahres 2014/2015 werden alle Kinder schulpflichtig, die das sechste Lebensjahr vollendet haben oder es bis zum 30. September 2014 vollenden werden. Auf schriftlichen Antrag von Erziehungsberechtigten können auch Kinder aufgenommen werden, die nach dem 30. September 2014 sechs Jahre alt werden (Kannkinder), wenn sie hierfür die erforderliche körperliche und geistige Schulfähigkeit besitzen und in ihrem sozialen Verhalten ausreichend entwickelt sind.
Die Grundschule Nienstädt führt die Anmeldung der Kannkinder nach telefonischer Vereinbarung, 05721/2956, in der Zeit vom 3. bis zum 7. März im Büro der Grundschule Nienstädt, Bahnhofstraße 1, Nienstädt durch. Zur Anmeldung sind das Familienstammbuch bzw. eine Kopie der Geburtsurkunde mitzubringen.