BAD NENNDORF (tr). Vom 15. bis 31. März erlaubt die Samtgemeinde jeweils freitags und samstags zwischen 8 und 18 Uhr die Verbrennung von pflanzlichen Abfällen. Außerhalb dieser Zeiten kann Grünschnitt bei der Dauerannahmestelle Im Niedernfeld 9 oder dem Entsorgungszentrum in Sachsenhagen abgeliefert werden.
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Verbrennen von Schnittgut
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