Ein zeitliches Limit für die Erfüllung des Bürgerentscheids gibt es nach Meinung des Juristen nicht. Die Verwaltung sei verpflichtet, im Rahmen der zur Verfügung stehen Ressourcen und unter Berücksichtigung des Umstandes, dass sie nicht nur eine Aufgabe zu erledigen hat, zügig an der Umsetzung zu arbeiten. Die Übertragung der Arbeit an einen Projektentwickler sei nicht zu beanstanden. Bevor Investitionen von erheblicher finanzieller Bedeutung beschlossen werden, soll durch eine Ausschreibung die wirtschaftlichste Lösung ermittelt werden, rät der Fachanwalt.
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Rechtliche Klarstellungen zum Thema "Kurhaus"
Fachanwalt nimmt Stellung: "Projektbeschluss" lässt noch Spielräume für Details zu
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