1. Schulungen für den Sachkundenachweis

    Prüfung auch für Nichtmitglieder

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    EXTEN (ste). Am 1. Juli ist das Niedersächsische Hundegesetz (NHundG) nach einer Übergangszeit von zwei Jahren in Kraft getreten. Dies bedeutet für viele Hundehalter in Niedersachsen Veränderungen. Jeder Hund, der älter als sechs Monate ist, muss mit einem elektronischen Kennzeichen (Transponder) mit einer Kennnummer gekennzeichnet sein. Ebenso muss für Hunde ab dem 6. Monat eine Hundehaftpflichtversicherung mit einer Mindestversicherungssumme von 500.000 Euro bei Personenschäden und von 250.000 Euro bei Sachschäden abgeschlossen werden. Neu eingeführt wurde auch das Zentrale Hunderegister. Hier ist der Halter verpflichtet, seinen Hund zu registrieren. Für alle Hundehalter, die in Niedersachsen wohnen und sich nach dem 1. Juli 2011 erstmals einen Hund angeschafft haben und laut Gesetz nicht anderweitig als sachkundig gelten (z.B. Tierärzte) müssen zudem den Nachweis der Sachkunde über eine theoretische und praktische Prüfung erbringen. Genau mit dieser Thematik haben sich in den letzten fünf Monaten im Hundesportverein Exten die zweite Vorsitzende Karin Heinrich sowie die Geschäftsführerin Claudia Wallenstein-Winter beschäftigt und ein entsprechendes Schulungskonzept entwickelt. Der Schulungsblock umfasst drei Samstage zu jeweils drei Stunden und beginnt am Samstag, 15. Februar, um 16.15 Uhr im Vereinsheim des HSV Exten im Exterfeld. Neben einem Theorieteil gibt es auch praktische Übungen. Auch Welpenbesitzer können bereits mit ihren Welpen an der Schulung teilnehmen.

    Teilnehmen an den Schulungen können Alle, die von der Einführung des Niedersächsischen Hundegesetz betroffen sind, also selbstverständlich auch Nichtmitglieder. Weitere Informationen unter www.hsv-exten.de.

    Foto: privat

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