1. Rat verabschiedet Katzenschutzverordnung

    Füttern von verwilderten Katzen gilt als Halten der Tiere / Tierschutzverein zufrieden

    Dieser Eintrag wird bereitgestellt durch Schaumburger Wochenblatt | Impressum

    BÜCKEBURG (hb/m). Bei zwei Gegenstimmen und vier Enthaltungen hat der Rat der Stadt Bückeburg mit großer Mehrheit eine Verordnung über die Kastrations-, Kennzeichnungs- und Registrierungspflicht von freilaufenden Katzen im Gebiet der Stadt beschlossen. Bürgermeister Reiner Brombach erinnerte einleitend daran, dass seit einigen Jahren über den Erlass solch einer Verordnung diskutiert worden ist, man in der Vergangenheit immer von dem Verantwortungsbewusstsein der Halter von Katzen ausgegangen ist.

    Inzwischen seien sogenannte verwilderte Hauskatzen zunehmend ein Problem in Bückeburg geworden. "Die Katzen sind teilweise herrenlos, werden aber regelmäßig gefüttert, vermehren sich unkontrolliert und verunreinigen durch ihre Fäkalien unter anderen Kinderspielplätze und Gärten und sind nachweislich auch eine Gefahr für die Singvogelpopulation und Kleinsäuger", schilderte Brombach die Ausgangslage. "25 Prozent der Katzen sind in einem schlechten gesundheitlichen Zustand und großem Stress ausgesetzt", sagte Cornelia Laasch (Bündnis 90/Die Grünen). Viele der Tiere würden an Krankheiten oder im Straßenverkehr verenden.

    Die Katzen, die sich unkontrolliert vermehrt haben, seien zunehmend als Fundtiere in die Tierheime gekommen und hätten dort erhebliche Kosten für die Kommunen und den Tierschutz verursacht. Der Tierschutzverein Bückeburg und Umgebung habe, so Laasch, im Jahr 2013 rund 250 Katzen eingefangen und kastrieren lassen.

    Die Verordnung schreibt die Kennzeichnung, Kastration und Registrierung von Freigängerkatzen vor, sichert die Kastration von verwilderten Hauskatzen rechtlich ab und stellt das Füttern von verwilderten Katzen dem Halten der Tiere gleich. Die Befürworter hoffen, so dem zuvor beschriebenen Leid der Tiere wirksam begegnen zu können.

    Dieter Wilharm-Lohmann begründete seine ablehnende Haltung.

    Für Landwirte hätten Katzen eine natürliche Funktion - sie vertilgen Ungeziefer. Der CDU-Abgeordnete befürchtet bei einer niedersachsenweit eingeführten Katzenschutzverordnung, "dass die normale Hauskatze bald ausgestorben ist und von Züchtern die Katzen gekauft werden müssen".

    Die Verordnung tritt zum 1. Februar 2014 in Kraft. Wer der Verordnung zuwiderhandelt, kann mit einer Geldbuße bis zu 5.000 Euro belegt werden. "Ein klarer Beitrag für mehr Tierschutz, für den Tierschutzverein ist ein lang gehegter Wunsch in Erfüllung gegangen", kommentierte Vorsitzende Monika Hachmeister die Entscheidung. Foto: hb/m

  2. Kommentare

    Bitte melden Sie sich an