1. Silvesterfeuerwerk mit Vorsicht genießen

    Himmelslaternen sind in Niedersachsen verboten

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    LANDKREIS (em). Damit die Begrüßung des neuen Jahres für so manchen nicht in einem Fiasko endet weist der Niedersächsische Städte- und Gemeindebund darauf hin, dass das Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände (Feuerwerk) in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen sowie Reet- und Fachwerkhäusern grundsätzlich verboten ist.

    "Zudem ist in Niedersachsen die Verwendung von Himmelslaternen aus Brandschutzgründen generell verboten. Es ist daher absolut unverständlich, wenn über das Internet und in Supermärkten diese Himmelslaternen noch verkauft und Menschen verleitet werden, diese brandgefährlichen Flugobjekte zu verwenden. Kommt es zu einem Brandunglück, so kann dies als zumindest fahrlässige Brandstiftung geahndet werden. Wer Himmelslaternen verwendet, haftet für entstandene Schäden", erklärte der Pressesprecher des Niedersächsischen Städte- und Gemeindebundes, Thorsten Bullerdiek. Zudem bittet der Spitzenverband der kreisangehörigen Städte und Gemeinden um Beachtung folgender Hinweise: Feuerwerkskörper sollten das BAM-Zulassungszeichen haben; nach dem Zünden ist vom Feuerwerk ein ausreichender Sicherheitsabstand einzuhalten; Raketen sollten mit dem Führungsstab in Flaschen gestellt und gegen Umfallen gesichert werden; Feuerwerkskörper niemals von Balkonen und aus Wohnhausfenstern zünden oder herunterwerfen; nicht auf Menschen oder Tiere zielen; "Blindgänger" nicht erneut zünden.

    In Notfällen, bei Verletzungen und Bränden sollte sofort die Feuerwehr oder der Rettungsdienst über die Rufnummer 112 verständigen werden.

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