1. Samtgemeinde wendet sich an die Hundehalter

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    Insbesondere möchte die Verwaltung die Hundehalter an Ihre Pflichten bei Verunreinigungen durch Hundekot erinnern. Die Verunreinigungen seien unverzüglich vom Hundehalter zu entfernen. Ein Unterlassen dieser Verpflichtung könne mit einem Bußgeld geahndet werden. Aufmerksame Bürger, welche ein solches Unterlassen feststellen, können sich mit ihren Informationen direkt an das Ordnungsamt der Samtgemeinde wenden.

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