STADTHAGEN (em). Die Stadt Stadthagen weist darauf hin, dass nach dem Sprengstoffgesetz das Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Alterheimen sowie Reet- und Fachwerkhäusern verboten ist. Pyrotechnische Gegenstände der Kategorie II (Silvesterfeuerwerk) dürfen nur am 31. Dezember und am 1. Januar abgebrannt werden. Personen, die das Feuerwerk abbrennen, müssen das 18. Lebensjahr vollendet haben.
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Einschränkungen für Feuerwerk
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