RINTELN (km). Falsche Informationen über die evangelische Kirche, kritisiert Andreas Kühne-Glaser, Superintendent des Kirchenkreises Grafschaft Schaumburg, im neuen Gemeindebrief, seien zuletzt in einigen Medien verbreitet worden. Die öffentliche Diskussion um das Thema "Kirche und Geld" war durch die Affaire um den katholischen Bischof von Limburg ausgelöst worden.
Kühner-Glaser wartete mit einigen konkreten Zahlen für die evangelisch-lutherische Landeskirche auf: "Unser Bischof," etwa, "bekommt sein Gehalt nicht vom Staat, respektive Land Niedersachsen - und erst recht nicht unsere Pastorinnen und Pastoren," wie eine Überschrift in einer hannoverschen Tageszeitung nahe gelegt habe ("Pastorengehalt nicht mehr vom Staat?").
Richtig sei indessen, dass es eine staatliche Unterstützung für die landeskirchliche Pfarrbesoldung gebe. Nach dem Loccumer Vertrag seien die im Grundgesetz verankerten Staatsleistungen vor allem für die Besoldung der Pastorinnen und Pastoren zu verwenden. Dabei seien sie nicht an bestimmte Pfarrstellen gebunden. Ihr Anteil an der landeskirchlichen Pfarrbesoldung habe in diesem Jahr etwa zwölf Prozent betragen. Ein weiterer, kleiner Teil der Staatsleistungen sei zweckgebunden für Verwaltungsaufgaben des Landeskirchenamtes.
Der Superintendent wies auf der anderen Seite auch darauf hin, dass die Kirche zwar Staatsleistungen bekomme, dafür aber auch "für den Staat Ausgaben leistet, die Staat und Gesellschaft zugute kommen." Mittel etwa für kirchliche Schulen, Kindergärten, Denkmalpflege, Seelsorge an Ausländern und Aussiedlern, Entwicklungsdienst oder Straffälligenhilfe.
Kühne-Glaser: "Die landeskirchlichen Ausgaben für Leistungen an Staat und Gesellschaft sind mindestens doppelt so hoch wie die erhaltenen Staatsleistungen." Richtig sei auch, dass die Kirchensteuern durch die Finanzämter eingezogen würden. Im Jahr zahle die Landeskirche dafür aber eine Verwaltungspauschale von etwa 20 Millionen Euro. Ein eigenes kirchliches Einzugssystem wäre wesentlich teurer.
Von 100 Euro Kirchensteuern, rechnete der Superintendent vor, habe die Landeskirche in diesem Haushaltsjahr ausgegeben: 32 Euro für Pfarrbesoldung, 31 Euro als Zuweisung an Kirchengemeinden und Kirchenkreise, sechs Euro an Diakonie und Kindertagesstätten, ebenfalls sechs Euro für Baupflege 13 Euro für gesamtkirchliche Aufwendungen, einschließlich Mission, Kirchenmusik, Religionsunterricht, Evangelische Schulen und Bildung, fünf Euro für die zentrale Verwaltung sowie sieben Euro für allgemeine Finanzwirtschaft (einschließlich Versicherungen) und Computerwesen.
Ob Kirchengemeinde, Kirchenkreis oder Landeskirche: "Auf allen Ebenen," so Andreas Kühne-Glaser, "sind unsere Finanzen transparent." Haushalte würden von Gremien aufgestellt, durch Gremien beschlossen und öffentlich vorgelegt - "Schattenhaushalte sind bei uns nicht möglich." Jahresabschlüsse von Kirchengemeinden und Kirchenkreisen würden vom landeskirchlichen Rechnungsprüfungsamt geprüft und seien, wie die Haushalte, öffentlich einsehbar. Foto: km