1. Der Bischof von Limburg und die Folgen für die Kirche im kritischen Blickpunkt

    Superintendent mahnt bei der Sitzung des Kirchenkreistages die Medien zu einer differenzierteren Perspektive

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    KRANKENHAGEN (km). Überregionale Themen dominierten den

    Ephoralbericht des Superintendenten bei der Sitzung des Kirchenkreistages unter der Leitung von Dr. Michael Behrndt am vergangenen Mittwoch in Krankenhagen. "Die Kirchen: "In Leid und Freud verbunden - Limburg und die Folgen", so war der erste Punkt überschrieben, in dem Andreas Kühne-Glaser die pauschalen Reaktionen auf die Affaire um den katholischen Bischof von Limburg kritisierte.

    "Eigentlich sollte es mich nicht mehr erstaunen, wie sehr die beiden großen christlichen Konfessionen, zumindest doch in der breiteren Öffentlichkeit, gemeinsam als ‚die Kirche‘ wahrgenommen werden," befand Kühne-Glaser. Ärgerlich sei es dann, "wenn eine unserer beiden Kirchen durch Ereignisse auffällt, die den Menschen zu Recht missfallen und die dann von beiden Kirchen, in ihren Konsequenzen, wie zum Beispiel Kirchenaustritten, getragen werden müssen".

    Mit einem ungeheuren Aufwand hätten sich die Medien auf das offensichtliche Fehlverhalten des Limburger Bischof Tebartz-von Elst gestürzt. Und als der dann endlich durch den Papst bis auf weiteres beurlaubt worden sei, hätten die Medien als nächstes den angeblich intransparente Umgang der "Kirche" mit Geld, beziehungsweise die vermeintliche Finanzierung der Kirche durch den Staat, kritisiert.

    Die Hoffnung auf neue Skandale hätten allerdings nichts gebracht: Beide Kirchen seien sofort in die Offensive gegangen und hätten nachweisen können, dass sie sehr wohl regelmäßig die interne und externe Öffentlichkeit über ihre Haushalte und ihren Umgang mit dem von ihnen verwalteten Vermögen informieren.

    Das habe bislang allerdings niemanden wirklich interessiert. Dazu Kühne-Glaser: "Auch wir legen in unseren Kirchengemeinden regelmäßig die Haushalte zur Einsicht für interessierte Gemeindemitglieder aus. Ich kann mich aus meiner Gemeindezeit allerdings nicht erinnern, dass das jemals jemand in Anspruch genommen hätte."

    Auch hinsichtlich der Herkunft und der Verwendung staatlicher Zuschüsse hätten die Kirchen "sofort angemessen und mit detailierten Informationen" reagiert. Das Problem sei allein - wie bei allen etwas komplexeren Dingen: "Die meisten Medien sind leider nicht bereit, etwas differenzierter und damit wahrheitsgetreuer über diese Sachverhalte zu berichten." Es würden offensichtlich lieber Vorurteile bedient, als dass man mit entsprechenden Informationen die Meinungsbildung der Öffentlichkeit auf breitere und wahrheitsgemäßere Füße stelle.

    Konkret benannte Andreas Kühne-Glaser einige spezifische Interna: "Unser Bischof und die Pastoren und Pastorinnen bekommen ihr Gehalt (im Gegensatz zu einer Meldung zum Beispiel der HAZ) nicht vom Staat, respektive dem Land Niedersachsen. Richtig ist, dass es eine staatliche Unterstützung für die landeskirchliche Pfarrbesoldung gibt." Nach dem Loccumer Vertrag seien die im Grundgesetz verankerten Staatsleistungen vor allem für die Besoldung der Pastorinnen und Pastoren zu verwenden. Deren Anteil an der landeskirchlichen Pfarrbesoldung betrage 2013 etwa 12 Prozent. Ein weiterer kleiner Teil der Staatsleistungen, die 2013 rund 22,2 Millionen Euro betrügen (die Landeskirche habe einen Haushalt in Höhe von rund 500 Millionen Euro), sei zweckgebunden für Verwaltungsaufgaben des Landeskirchenamtes.

    Bischof Ralf Meister halte die Ablösung von Staatsleistungen an die Kirchen unterdessen für denkbar: Er frage sich, so der Superintendent, "wie lange eine solche historische Verankerung der Staatsleistungen innerhalb unserer Gesellschaft noch plausibel gemacht werden kann." In einer Meldung des Evangelischen Pressedienstes wird Meister zitiert: "Eine solche Ablösung bedeutet eine vermutliche einmalige Entschädigung, die zu verhandeln wäre." Die Staatsleistungen seien ein Ausgleich dafür, dass der Staat Anfang des 19. Jahrhunderts viele kirchliche Güter und kirchlichen Grundbesitz enteignete und den Kirchen damit Einnahmequellen entzogen habe.

    Besonders betonte Andreas Kühne-Glaser die Tatsache, dass die landeskirchlichen Ausgaben für Leistungen an Staat und Gesellschaft mindestens doppelt so hoch seien wie die erhaltenen Staatsleistungen. Ausgaben, die Staat und Gesellschaft zugute kämen, seien etwa Mittel für kirchliche Schulen, Kindergärten, Denkmalpflege, Seelsorge an Ausländern und Aussiedlern, Entwicklungsdienst oder Straffälligenhilfe.

    Last not least: "Unsere Finanzen sind transparent. Das gilt auf allen Ebenen, ob in Kirchengemeinde, Kirchenkreis oder Landeskirche. Haushalte werden von Gremien aufgestellt, durch Gremien beschlossen und öffentlich vorgelegt. Schattenhaushalte sind nicht möglich."

    Interessant sei in dem Zusammenhang, dass die Berichte in den Medien über die Finanzen der Kirchen vergleichsweise schnell verstummt seien. Stattdessen konzentriere sich die Presse in den letzten Tagen auf die erhöhte Anzahl von Kirchenaustritten in beiden Kirchen, die offensichtlich in Folge der Vorfälle in Limburg aufgetreten seien.

    Auch in diesem Fall mahnte Andreas Kühne-Glaser mehr Differenzierung bei der Interpretation von Statistiken an: Man habe im Oktober zwar rund 70 Mitgliedern mehr verloren als im Vergleichsmonat des letzten Jahres. Aber nicht alle davon seien Kirchenaustritte: Es handele sich um die Gesamtzahl aller Menschen, die im Oktober im Kirchenkreis als verstorben, weggezogen und eben auch ausgetreten gemeldet worden seien. Foto: km

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