STADTHAGEN (em). Baum- und Strauchschnitt darf in Stadthagen am 8. und 9. November sowie am 22. und 23. November in der Zeit von 10 bis 18 Uhr verbrannt werden, soweit eine Kompostierung nicht zumutbar ist. Durch Um- beziehungsweise kurzfristiges Ausschichten ist sicherzustellen, dass sich keine Kleintiere in dem Brennmaterial befinden. Nach der Brennverordnung ist das Verbrennen verboten bei lang anhaltender, extrem trockner Witterung sowie bei starkem Wind und auf moorigem Untergrund.
Beim Verbrennen sind folgende Mindestabstände einzuhalten: 20 Meter zu Gebäuden, 100 Meter zu Gebäuden mit Aufenthaltsräumen, Gebäuden mit weicher Bedachung, öffentlichen Verkehrsflächen, soweit diese nicht ausschließlich land- oder forstwirtschaftlichem Verkehr dienen, Wäldern, Weiden, Wallhecken und entwässerten Mooren, Zeltplätzen und anderen Erholungseinrichtungen, bergbaulichen Anlagen, insbesondere einziehenden Tagesschächten, Energieversorgungsanlagen sowie 300 Meter zu Krankenanstalten. Das Feuer ist ständig unter Kontrolle zu halten.
Gefahrbringender Funkenflug und erhebliche Rauchentwicklung sind zu verhindern. Zur Feuerbekämpfung muss geeignetes Gerät zur Verfügung stehen, so dass das Feuer bei Gefahr unverzüglich gelöscht werden kann.
Die Verbrennungsstelle darf nicht verlassen werden, bevor Feuer und Glut erloschen sind. Das Verbrennen von mehr als drei Kubikmetern Baum- und Strauchschnitt ist der Stadt Stadthagen, Fachbereich Bürgerdienste, Rathauspassage 1, 1. Stock, Zi. 110, 782-176, spätestens am dritten Werktag vor dem jeweiligen Brenntag anzuzeigen.