1. Hunde müssen gemeldet sein

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    (al). Seit dem 1. Juli 2013 müssen Hundehalter ihrer vierbeinigen Lieblinge einem landesweiten Register melden. Diese Mitteilung kann per Computer an die Adresse https://www.hunderegister-nds.de erfolgen. Dort sowie auch beim Kommunalen Systemhaus Niedersachsen (KSN), Elsässer Str. 66, 26121 Oldenburg, Telefon (0441) 390 10 400, gibt es bei Bedarf auch nähere Informationen sowie Hinweise zu den rechtlichen Grundlagen der neuen Verpflichtung.

    Wie die Rodenberger Samtgemeindeverwaltung jetzt mitteilte, stellt die Unterlassung der Meldepflicht eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einer Geldbuße von bis zu 10.000 Euro geahndet werden kann. Das Rathaus fordert deshalb mit Nachdruck alle Hundebesitzer auf, ihren neuen rechtlichen Pflichten nachzukommen. In Kürze beginnen stichprobenartige Kontrollen, ob eine Registrierung der Hunde erfolgt ist.

    Bei Unterlassung würde mit den Hundehaltern Kontakt aufgenommen und gegebenenfalls ein Bußgeld festgesetzt.

    Zuständig für Rückfragen bei der Samtgemeindeverwaltung sind die Mitarbeiterinnen Becker und Schaper vom Fachdienst Steuern und Abgaben unter (05723) 705 22.

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