NIENSTÄDT (em). Die Samtgemeinde Nienstädt gewährt für Oberstufenschüler ohne eigenes Einkommen auch für das Winterhalbjahr vom 1. Oktober bis zum 31. März Fahrkostenzuschüsse. Die Höhe beträgt ein Drittel der nachgewiesenen Aufwendungen und ist begrenzt auf 90 Euro für das gesamte Winterhalbjahr. Bezuschusst werden Monats-, Wochen- und Sammel-Karten. Zuschussanträge für einzelne Monate oder das gesamte Winterhalbjahr können bis zum 30. Juni 2014 bei Frau Belz im Zimmer 3 der Samtgemeindeverwaltung in 31691 Helpsen, Bahnhofstraße 7, gestellt werden. Mitzubringen sind dafür die benutzten bzw. abgelaufenen Fahrkarten und der Schülerausweis.
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Fahrkostenzuschuss
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