STADTHAGEN (bb). Einstimmig haben die Mitglieder des Planungs- und Bauausschusses der Stadt Stadthagen eine in einigen Details überarbeitete Version zur Änderung des Bebauungsplanes "Am Stadtgarten" befürwortet. Nach dem Abriss eines Hauses und dem Start eines Neubaus in der Bürgermeister-Ocker-Straße hatte sich eine langwierige Diskussion entwickelt über die zukünftige Gestaltung des sogenannten "Villenviertels" (SW berichtete).
Das neu entstehende Gebäude passe in Größe und Gestaltung nicht in das von "Kaffeemühlen-Häusern" geprägte Viertel, lautete der Vorwurf von manchen Anwohnern und anderen Kritikern. Das einheitliche Erscheinungsbild des in den 30er und 40er Jahren entstandenen Viertels werde auf diese Weise beeinträchtigt. Im Rat und seinen Gremien sowie in der Öffentlichkeit entzündete sich eine Diskussion, in wieweit und welche bauplanungsrechtlichen Maßnahmen einzuleiten wären, um der zukünftigen Gestaltung des Gebietes einen Rahmen zu geben.
Manche Anwohner und Ratsmitglieder forderten Gestaltungsvorschriften, relativ eng angelegt am Kaffeemühlen-Haus-Ideal. Andere Anwohner und Ratsherren argumentierten dagegen, dass mit einschränkenden Regeln eben auch die Gestaltungsmöglichkeiten und damit der Wert der Grundstücke im entsprechenden Gebiet gemindert werde. Das Alter der Gebäude führe vielfach zu einem Modernisierungsbedarf, Investoren könnten von einem zu "engen Korsett" abgeschreckt werden. Die Verwaltungsfachleute zeigten die rechtlichen Rahmenbedingungen auf und verwiesen auf eine insgesamt weniger einheitliche Bebauung, als vielfach dargestellt. Schließlich waren in den Gremien Regelungen für die Bebauungsplanänderung erarbeitet worden, die den Bau von Gebäuden, die durch Abmessung und Kontur deutlich aus dem Rahmen des "Villenviertels" fallen, verhindern sollen. Nach der öffentlichen Auslegung des Bebauungsplanes und der Stellungnahme von Anwohnern hatte die Verwaltung den Entwurf noch einmal in einigen Details geändert. So wurde der Änderungsbereich reduziert, der Bereich "An der Sandkuhle" soll von den Bestimmungen nicht betroffen sein. Außerdem wird in dem von den Veränderungen betroffenen Bereich die zulässige Anzahl der Wohneinheiten auf drei pro Grundstück beschränkt. Die Ausschussmitglieder stimmten dem Entwurf geschlossen zu. Bei den vorherigen Entscheidungen hatte es stets ein Minderheiten-Votum gegen die Beschlüsse gegeben.
Ratsherr Gerhard Tüting (SPD) sprach von Änderungen, die er ausgesprochen begrüße. Deshalb werde er den Planungen nun auch zustimmen. Die Ausschussvorsitzende Ute Steidel (SPD) hob hervor, dass der ausführliche Entscheidungsprozess wichtig gewesen sei, in ihm seien neue Erkenntnisse gewonnen worden. Heiko Tadge (CDU) sprach von einer "hervorragenden Abwägung". Lothar Biege (FDP) betonte für die Gruppe WIR/FDP, dass nun eine Lösung gefunden sei, die Auswüchse verhindere und den Besitzern gleichzeitig eine relative Gestaltungsfreiheit belasse.
Der überarbeitete Bebauungsplan wird erneut öffentlich ausgelegt.