Ein Team von insgesamt fünf Mitarbeitern kümmert sich um die vielen Aufgaben des Vereins. BUBIS übernimmt rechtliche Betreuungen und wird durch die hiesigen Amtsgerichte eingesetzt. Weiterhin ist der Verein für die Gewinnung, Beratung und Fortbildung von ehrenamtlichen Betreuern zuständig. "Wir bieten Ehrenamtlichen regelmäßige Fortbildungen und zudem Gesprächskreise an", verdeutlicht Bärbel Wilharm. Zu den Aufgaben eines Betreuungsvereins wie BUBIS gehört die Beratung, Vertretung und Unterstützung von Menschen, die körperlich, geistig oder seelisch behindert oder beeinträchtigt sind. Auch Menschen die aufgrund ihres alters Hilfe bei der Bewältigung ihrer Lebenssituation benötigen, hilft der Verein weiter. Kurzum: Der Verein steht mit Rat und Tat zur Seite. "Betreuung heißt nicht Entmündigung", räumt die Geschäftsführerin ein weit verbreitetes Vorurteil aus der Welt. "Nichts geht über den Kopf der betreuten Person hinweg. Alles wird nach Absprache entschieden. Gegen den Willen der Menschen etwas durchzusetzen, macht überhaupt keinen Sinn!" Der Wille und das Wohl der Betreuten stehe an erster Stelle.
Von der Schuldenfalle, in der immer mehr junge Menschen tappen, bis hin zu Menschen, denen die immer größer werdenden Anforderungen in Beruf und Gesellschaft einfach zu viel werden, für jeden Bereich hat der Verein kompetente Ansprechpartner. Sozialpädagogen, Sozialwissenschaftler oder Betriebswirte stehen mit ihrem Wissen zur Verfügung.
Die BUBIS-Mitarbeiter begleiten oder erledigen Rechts- und Behördenangelegenheiten, organisieren und vermitteln ambulante, soziale oder medizinische Hilfe und Versorgung, geben Hilfestellung bei der Verantwortung des Einkommens oder Vermögens und klären und unterstützen bei Wohnungsangelegenheiten.
"Es gibt mittlerweile viele Ratssuchende, die einfach mal spontan vorbeischauen und nach Rat, Hilfe oder Unterstützung fragen", sagt Bärbel Wilharm. Eine tägliche telefonische und personelle Erreichbarkeit ist gegeben, auch Hausbesuche sind möglich.
Zudem bieten die Mitarbeiter unverbindliche Beratungen über Vorsorgevollmacht, Betreuungs- oder Patientenverfügung an.
Auch hier gilt, wie bei allen Angeboten des Vereins: Es wird alles gemeinsam besprochen und geplant, die Wünsche und Bedürfnisse der Hilfesuchenden stehen jederzeit im Vordergrund. Foto: mh