1. Wahlen zur 19. Landessynode haben begonnen

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    LANDKREIS (em). Bis Ende Oktober werden in der Evangelisch-Lutherischen Landeskirche Schaumburg-Lippe in acht Wahlbezirken 24 Mitglieder für die 19. Landessynode gewählt. Die erste Wahl hat bereits im Wahlbezirk St. Martini Kirchengemeinde Stadthagen stattgefunden. Nach Bestätigung der Wahlen in allen Wahlbezirken beruft der Landeskirchenrat voraussichtlich im Dezember sechs weitere Synodale, von denen höchstens zwei ordinierte Geistliche sein dürfen. Die zukünftigen 30 Synodalen, die für die Dauer von sechs Jahren gewählt bzw. berufen werden, müssen zwischen dem 1. Januar und dem 31. März 2014 zur konstituierenden Sitzung der neuen Landessynode zusammen kommen. In ihrer ersten Sitzung wählt die Synode aus ihrer Mitte den Präsidenten sowie einen ersten und einen zweiten Vizepräsidenten.

    Bei den Wahlen zur Synode sind die amtierenden Mitglieder der Gemeindekirchenräte der Kirchengemeinden wahlberechtigt, die zu einem Wahlbezirk zusammengefasst worden sind. Die beiden Stadtgemeinden Bückeburg und Stadthagen bilden jeweils einen Wahlbezirk. Jede Wahlversammlung wählt einen Geistlichen, ein Mitglied des Kirchenvorstands sowie ein weiteres Mitglied der im jeweiligen Wahlbezirk verbundenen Kirchengemeinden, das die Wählbarkeit zum Gemeindekirchenrat innehaben muss. Für jeden gewählten Synodalen werden außerdem ein erster und ein zweiter Stellvertreter gewählt. Zu den Aufgaben der Synode, die in der Regel zweimal im Jahr zu einer Tagung zusammenkommt, gehören unter anderem die kirchliche Gesetzgebung, Angelegenheiten des Dienstrechts und das Haushaltswesen. Ferner gehören unter anderem zu den Aufgaben der Synode die Entgegennahme und Erörterung des Berichts des Landesbischofs über das kirchliche Leben sowie die Verantwortung für die kirchlichen Werke und Dienste.

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