1. Kindertagesstätten-Anspruch gilt

    Betreuungsgeld kann beantragt werden / Betreuungsquote von 70,5 Prozent

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    RINTELN (ste). Seit dem 1. August haben alle Eltern einen Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz für ihr Kind, das ein Jahr oder älter ist. Mit dem Rechtsanspruch soll die Vereinbarkeit von Familie und Beruf gewährleistet werden. Die Stadt Rinteln zeigt sich optimistisch, die Nachfrage nach Betreuung erfüllen zu können. Entscheidend ist, dass in Rinteln die Betreuungssituation in den letzten Jahren bedarfsgerecht ausgebaut wurde und wird. Seit dem 15. Januar 2012 werden in der Kindertagesstätte "Klosterbande" (Möllenbeck) in einer altersübergreifenden Gruppe sieben Kinder unter drei Jahren betreut; drei Kinder sind es in der Kindertagesstätte "Kunterbunt" in Hohenrode. Am 1. September 2012 sind in der Kindertagesstätte "Klabauternest" in der Breiten Straße 15 neue Krippenplätze eingerichtet worden. Zudem entstehen ab Herbst in den Kindertagesstätten "MinniMax" in Exten und "Bärenstark" in Krankenhagen jeweils 15 neue Krippenplätze durch einen Anbau. Das erforderliche Personal wurde eingestellt. Für unter dreijährige Kinder stehen in Rinteln einschließlich der Plätze bei Tagesmüttern ab Herbst 2013 dann 259 Plätze zur Verfügung. Dieses entspricht einer Betreuungsquote von 70,5 Prozent. Ebenfalls zum 1. August ist das Betreuungsgeld eingeführt worden. Damit besteht für alle Eltern ein Wahlrecht, Sachleistungen (Krippenplatz) oder Barleistung (Betreuungsgeld) unter Berücksichtigung ihrer persönlichen Lebensumstände in Anspruch zu nehmen. Der Stadt Rinteln, die für ihr Gebiet für die Bearbeitung zuständig ist, liegen derzeit vier Anträge vor. Damit man einen Anspruch auf das Betreuungsgeld hat, muss das Kind ab dem 1. August 2012 geboren sein; gleichzeitig müssen die 14 Eltern(zeit)monate verbraucht sein. Weitere Auskünfte erteilen bei der Stadt Rinteln Menhardes Weber (403-193) und Karsten Schröder (403-191).

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