NIENSTÄDT (hb). Da haben die Beamten der Polizei nicht schlecht gestaunt, als ein vor ihnen fahrender Pkw auf der B 65 in Nienstädt anstatt des Versicherungszeichens und einer zugelassenen 25 km/h – Beschränkung mit gemessenen 55 km/h unterwegs war.
Für diese flotte Fahrweise hätte es einen Führerschein bedurft, den der Fahrer jedoch nicht vorweisen konnte.
Den Beamten gegenüber räumte der Fahrer ein, an einem entscheidenden Fahrzeugteil Veränderungen vorgenommen zu haben.
Wegen der fehlenden Fahrerlaubnis wartet jetzt ein Strafverfahren auf den Mann. Der Fahrzeugschlüssel wurde sichergestellt.