STADTHAGEN (em). Am Mittwoch, den 17. Juli, kam es zu einem Unfall zwischen einem 50 -jährigen Fahrradfahrer und einem 55-jährigen Pkw-Fahrer auf dem Parkplatz des Kaufland-Marktes am Helweg. Aufgrund von mangelnder Aufmerksamkeit kam es in der Nähe des Einganges zum Zusammenstoß, wobei niemand verletzt wurde. Der Schaden wird auf etwa 500 Euro geschätzt.
In diesem Zusammenhang weist Axel Bergmann von der Stadthäger Polizei daraufhin, dass entgegen weit verbreiteter Ansicht auf Parkplätzen, wie dem bei Kaufland nicht die allgemeinen Vorfahrtregeln der Straßenverkehrsordnung (StVo) gelten, sondern der § 1 der StVo, der unter anderem gegenseitige Rücksichtnahme fordert. Das gilt auch, wenn an den Zufahrten des Parkplatzes ein Hinweis auf die StVo angebracht ist.