STADTHAGEN (ew). Die Stadt Stadthagen weist alle Grundstückseigentümer darauf hin, dass Hecken und andere Anpflanzungen so zurückzuschneiden sind, dass die Verkehrssicherheit auf den Straßen, Rad- und Fußwegen entlang der Grundstücke nicht gefährdet wird. Auch zugewachsene Verkehrszeichen und Schilder sowie Straßenlaternen müssen so freigehalten werden, dass sie gut erkennbar sind und in ihrer Funktion nicht beeinträchtigt werden. Bei Bäumen, deren Äste in den Straßenraum ragen, muss eine Durchfahrtshöhe von mindestens vier Metern gewährleistet sein. Die Reinigung der Geh- und Radwege obliegt innerhalb der geschlossenen Ortslage ebenfalls den Eigentümern der angrenzenden bebauten und unbebauten Grundstücke. Es wird weiterhin darauf hingewiesen, dass der Heckenschnitt in größeren Umfang im Frühling oder Herbst zu erfolgen hat, damit Tiere während der Setz- und Brutzeit nicht übermäßig gestört werden. Dies entbindet aber nicht von den oben genannten Maßnahmen zur Verkehrssicherung, insbesondere in den Frühjahr und Sommermonaten.
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Sicherungspflicht
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