Jährlich stellt der Landkreis in Abstimmung mit den Gemeinden den Ausbaustand in der Kindertagesbetreuung fest. In der Vergangenheit konnte die Erfüllung des Rechtsanspruches auf einen Kindergartenplatz sichergestellt werden. In den letzten Jahren lag das besondere Augenmerk auf der Schaffung von Angeboten für Kinder unter drei Jahren. Die Lebensentwürfe der Eltern, Vereinbarkeit von Familie und Beruf sowie der Zuwachs an alleinerziehenden Eltern, haben den Bedarf in diesem Bereich stetig wachsen lassen. Ab August gibt es nun auch einen Rechtsanspruch für Kinder im Alter von ein bis zwei Jahren auf Förderung in einer Kindertageseinrichtung oder in der Kindertagespflege. Für die verantwortlichen Stellen, insbesondere in den Gemeinden, die für die konkrete Bereitstellung von KiTa-Plätzen verantwortlich sind, war und ist es eine Herausforderung, rechtzeitig zur Nachfrage ein bedarfsgerechtes Angebot bereitzustellen. Anders als beim Eintritt in den Kindergarten oder die Schule gibt es wenig Planungssicherheit hinsichtlich der Wünsche der Eltern. Von daher mussten sich in den vergangenen Jahren Angebot und Nachfrage stetig entwickeln. Die anlässlich des sogenannten "Krippengipfels" auf Bundesebene festgestellte Zielgröße einer Versorgung von 35 Prozent aller Kinder unter drei Jahren im Bundesdurchschnitt ist dabei lediglich eine Richtschnur. Es gilt auf der einen Seite, den örtlichen Bedarfslagen zu entsprechen, auf der anderen Seite aber verantwortungsbewusst die öffentlichen Mittel einzusetzen. Leer stehende Krippen kann sich kein Träger auf Dauer leisten. Umso mehr zeigt sich der Landkreis in diesen Tagen erfreut, dass ein ausreichendes Angebot an Tagesbetreuungsplätzen vor Ort zur Verfügung steht. Vielerorts ist ein verlässliches Angebot der Kindertagesbetreuung als Standortfaktor erkannt worden. Bedeutsam ist nach wie vor der Bedarf nach einem Ausbau erweiterter Betreuungszeiten bis hin zum Ganztagsangebot.
Dem Thema Integration/Inklusion wird über Einzelintegrationen oder Integrative Gruppen Rechnung getragen.
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