1. Neue Gesetze zur Taufe und zum Abendmahl

    Grundsatzdiskussion in der Synode der Landeskirche Schaumburg-Lippe zu einer neuen Kasualgesetzgebung

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    LANDKREIS (ih). Starres Gesetz oder auslegbare Leitlinie: Um diesen Punkt haben die Synodalen der Landeskirche Schaumburg-Lippe am vergangenen Wochenende eine Grundsatzdiskussion geführt. Anlass dafür war die neue Kasualgesetzgebung für das Abendmahl und die Taufe.

    Taufe, Hochzeit, Abendmahl, Beerdigung: An diesen Stationen des Lebens wird die Kirche für viele Menschen wichtig. "Über die Kasualien wird die Kirche in der Gesellschaft wahrgenommen", sagte Jan-Peter Hoth, theologischer Referenz im Landeskirchenamt. Auch für die, denen Kirchgang, Gebet und Glaube im Alltag, nicht so wichtig sind.

    Die Pastoren sehen sich immer häufiger ganz individuellen Wünschen gegenüber. Das Gesetz zur Taufe beispielsweise ist aus dem Jahr 1955 und bedarf einer Überholung. Seit vier Jahren arbeitet ein Ausschuss an einem neuen Gesetzestext, der nun zur Lesung auf der Tagesordnung stand.

    Doch vor der Abstimmung brachte Superintendent Wilhelm Thürnau die Bitte auf, aus den Gesetzestexten Leitlinien zu machen. Gesetzliche Regelungen seien nicht hilfreich. Hinter dieser Bitte stand fast die gesamte Pfarrerschaft des Ostbezirkes der Landeskirche Schaumburg-Lippe. Sie hatten sich während einer Pfarrkonferenz mit dem Thema auseinander gesetzt. Sie befürchten, in ihrer seelsorgerischen Freiheit eingeschränkt zu sein. Die Leitlinien der Vereinigten Evangelisch-Lutherischen Kirche Deutschland (VELKD) seien im Gemeindealltag geeigneter. Thürnau bat darum, diese in der Landeskirche Schaumburg-Lippe zu übernehmen. Durch Gesetze könnten die Pastoren nur eingeschränkt reagieren. Er verglich die Leitlinien mit einer Leitplanke und wünschte sich in seiner Arbeit lieber eine vierspurige Autobahn als einen Padweg.

    Dagegen hielt Pastor Heinz Schultheiß, Sprecher des Ausschusses "Ordnung kirchlichen Lebens", dass die Gemeindeglieder Klarheit wünschten. Die Gesetze regelten grundlegend den Umgang mit den Kasualien. Die Synodalin Thekla Blank stellte gar die Frage, ob die Landeskirche durch Leitlinien nicht unglaubwürdig oder gar schwammig werde. "Wir haben Linien, dazu stehen wir", plädierte Blank für feste Gesetze und bekam damit Applaus aus der Synode.

    Auch Synodalin Kathrin Götze-Bühmann, Kirchvorsteherin in Steinhude, forderte Gesetze. Gerade die Ehrenamtlichen in den Kirchenvorständen seien dankbar für klare Regelungen. Oft ist der Kirchenvorstand einer Gemeinde in Kasualfragen beteiligt. Götze-Bühmann nannte das Kinderabendmahl als Beispiel. Die Kirchengemeinde Steinhude sei die erste in der Landeskirche gewesen, die Kinder zum Abendmahl zugelassen hätten. "Ein Gesetzestext ist wichtig für die Kirchengemeinde, gerade in unverbindlichen Zeiten."

    Am Ende stimmte die Synode mehrheitlich für Gesetze statt Leitlinien und verabschiedete die neuen Kasualgesetze zum Abendmahl und zur Taufe.

    Foto: ih

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