LANDKREIS (mh). In der Praxis in deutschen Pflegeheimen gehören Fixierungen und freiheitsentziehende Maßnahmen zum Alltag. Diese Maßnahmen reichen von Bettgittern, Bauchgurten bis hin zu Gurten an Armen und Beinen und müssen gerichtlich angeordnet sein. Zwar zum Schutz angewendet, führen Fixierungen dieser Art im Pflegealltag zu physischen und psychischen Folgeleiden. Kaum einem Pflegenden wird es leicht fallen, seinen Patienten ans Bett zu fixieren. Doch manchmal ist die Angst vor schweren Stürzen, lebensgefährlichen Verletzungen und daraus folgenden Haftpflichtklagen größer als der Zweifel an einer Fixierung. Es gibt allerdings auch Ansätze, die ein verantwortungsvolles Abwägen in den Vordergrund stellen. Der Werdenfelser Weg beispielsweise ist ein im Landkreis Garmisch-Partenkirchen entwickelter Ansatz mit der Zielsetzung, die Entscheidungsprozesse über die Notwendigkeit freiheitsentziehender Maßnahmen zu verbessern und Fixierungen auf ein unumgängliches Minimum zu reduzieren. Auf dieser Basis macht will nun auch der Landkreis Schaumburg verfahren. Mit einer kleinen Veränderung von Verfahrensabläufen der gerichtlichen Genehmigungsverfahren und einem deutlichen Bekenntnis aller beteiligten Behörden und Professionen soll mit den Fixierungsautomatismen gebrochen werden.
Die Betreuungsrichter der Amtsgerichte Rinteln, Bückeburg und Stadthagen haben sich mit dem Leiter der Betreuungsbehörde und der Heimaufsicht des Landkreises Schaumburg im März zusammengetan und beschlossen, auch im Landkreis Schaumburg den Werdenfelser Weg in wesentlichen Teilen umzusetzen. In einer am 3. Juni um 14 Uhr im Kreishaus stattfindenden Auftaktveranstaltung wird einer der Initiatoren des Modells, der Leiter der Betreuungsstelle Garmisch-Partenkirchen, Josef Wassermann, darüber informieren, wie der 2007 dort ins Leben gerufene "Werdenfelser Weg" funktioniert. Spezialisierte Verfahrenspfleger mit beruflicher Pflegeerfahrung, die für diese Aufgabe gezielt gesucht und fortgebildet wurden, werden zukünftig in der Regel beim Eingang eines Fixierungsantrags auch bei den Schaumburger Betreuungsgerichten von den Betreuungsrichtern als Sprecher für den Betroffenen mit dem konkreten Einzelfall gerichtlich beauftragt.
In der Auftaktveranstaltung sollen die Pflegeeinrichtungen des Landkreises und die Hausärzte darüber informiert werden.