STADTHAGEN (bb). Der Planungs- und Bauausschuss der Stadt Stadthagen strebt eine Änderung des Bebauungsplanes "Am Stadtgarten" an, um den besonderen Charakter des sogenannten "Villenviertels" zu bewahren. Die Entstehung von Gebäuden soll verhindert werden, die sich durch ihre Ausmaße und Form zu sehr von den vorhandenen "Kaffee-Mühlenhäusern" abheben. Das Neubau-Projekt eines Investors war bei Anwohnern auf Ablehnung gestoßen und hatte zu intensiven Diskussionen über die Entwicklung des Viertels geführt.
Zuerst setzte sich der Ausschuss mit einem Antrag der Gruppe WIR/FDP zu dem Thema auseinander, der eine Veränderungssperre im Viertel bis Ende 2013 und eine Gestaltungssatzung zum Inhalt hatte. Mit der Veränderungssperre gewinne der Rat einen Diskussionszeitraum, um über die zukünftige Entwicklung des Viertels zu entscheiden, so Richard Wilmers (WIR/FDP). Gerd Hegemann, Fachbereichsleiter Planen und Bauen der städtischen Verwaltung, hielt dem entgegen, dass eine solche Veränderungssperre gegenwärtig nicht auf einer rechtsicheren Basis stehe.
Eine solche werde erst durch die von der Verwaltung vorgeschlagenen Änderungen im Bebauungsplan (siehe unten) geschaffen. Die von WIR/FDP vorgelegte Gestaltungssatzung führe darüber hinaus zu einer Ungleichbehandlung der Eigentümer und würde auf keinem klaren städtebaulichen Konzept fußen. Die Ausschussmehrheit schloss sich den Ausführungen Hegemanns an und lehnte den Vorschlag der Gruppe WIR/FDP ab.
Anschließend erläuterten Gerd Hegemann und Stadtplaner Matthäus Schmidt die Beschlussvorlage der Verwaltung zur Änderung des Bebauungsplanes, deren Inhalt in intensiver Abstimmung zwischen Politik und Verwaltung erarbeitet worden sei. Die Änderungen bezögen sich auf nur einen Teil des Gebietes, so Schmidt. Insgesamt weise das Viertel eine doch sehr verschiedenartige Bebauung auf. So habe die Verwaltung Areale im nördlichen und westlichen Bereich mit stärker abweichenden Gebäuden aus dem Änderungsbereich herausgenommen. Im Änderungsbereich bestehe so ein einheitlicherer Rahmen für eine rechtssichere Begründung. Mit Bestimmungen etwa für die Gebäudehöhen, Längen, Baugrenzen sowie einer Gestaltungssatzung würden in diesem Gebiet Festsetzungen getroffen, die bei Neubau-Projekten zukünftig zu "filigranerer" Gestaltung führen würden als beim umstrittenen Haus, so Hegemann.
Heiko Tadge erklärte für die CDU-Gruppe, dass damit nach ausführlichen Diskussionen ein ausgewogener Vorschlag erarbeitet worden sei.
Es sei ein Maximum herausgeholt worden, im Spannungsfeld zwischen verschiedenen Zielen. Ähnlich argumentierte Rolf Rösemeier-Tietjen (SPD/Grüne). Es sei gelungen eine Lösung zu finden, welche die Interessen aller Bewohner des Quartieres einbeziehe. So würden die Wünsche nach dem Erhalt des "Kaffeemühlen-Charakters" berücksichtigt. Ebenso die Vorstellungen der Menschen, die einen Wertverlust ihrer Grundstücke durch zu enge Regelungen befürchtet hätten. So bleibe die Möglichkeit erhalten, Wohnraum für ältere Menschen zu schaffen. Auch Richard Wilmers (WIR/FDP) stimmte für die Vorlage, nachdem er betont hatte, dass die Bürger über die Auslegung hinaus in einer öffentlichen Veranstaltung über die Änderungen informiert werden. So befürwortete der Ausschuss die Vorlage mit großer Mehrheit.
Mit Gerhard Tüting (SPD/Grüne) stimmte ein Ausschussmitglied dagegen.
Zwar begrüße er die räumliche Aufteilung des Viertels im Bebauungsplan, welche die unterschiedlichen Erbauungszeiten berücksichtige. Die Begrenzung auf eine Gebäudelänge von 18 Metern gehe ihm jedoch nicht weit genug, erklärte Tüting.
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