1. Förderverein "Lichtblick" mit einem neuen Vorstand

    Errichtung eines stationären Hospizes in Schaumburg im Fokus

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    Aus Zeitgründen hat der bisherige Vorsitzende Heinz Brauer sein Amt zur Verfügung gestellt und Dr. Wolfgang Rehrmann gebeten, die Bemühungen fortzusetzen, auch im Landkreis Schaumburg ein stationäres Hospiz zu errichten und die dafür erforderlichen finanziellen Mittel einzuwerben.

    Unterstützt wird er dabei von den Mitbegründern des Vereins Friedhelm Henze und Edith Herrmann sowie von dem Schatzmeister Paul-Gerhard Krage.

    Die zahlreich erschienenen Mitglieder begrüßten den Vorschlag und wählten einstimmig den neuen Vorstand.

    Rehrmann freut sich über die gute und einvernehmliche Zusammenarbeit mit dem Bückeburger Partnerverein "Via", der auch das Ziel verfolgt, ein stationäres Hospiz im "Hause Reiche" in Bethel zu verwirklichen.

    Die Vorsitzende des dortigen Vereins Edeltraut Müller berichtete über die erfolgreichen Vertragsverhandlungen und ist optimistisch, dass nach Fertigstellung des neuen Klinikums in Vehlen eine Pflege- und Betreuungseinrichtung für Schwerstkranke und Sterbende auch im Landkreis Schaumburg angeboten werden kann. Ziel der Hospizarbeit ist es, ein Sterben zu Hause in der gewohnten Umgebung zu ermöglichen. Sofern dies nicht möglich ist und eine Krankenhausbehandlung nicht notwendig oder gewünscht ist, kann die Aufnahme in einem stationären Hospiz erfolgen.

    Stationäre Hospize sind baulich, organisatorisch und wirtschaftlich eigenständige Einrichtungen mit separatem Personal und Konzept. Sie verfügen mindestens über acht und in der Regel höchstens über 16 Betten. Im Mittelpunkt der stationären Hospizversorgung stehen die schwerstkranken Patienten mit ihren Wünschen und Bedürfnissen.

    Eine ganzheitliche Pflege und Versorgung wird durch haupt- und ehrenamtliche Mitarbeiter des Hospizes in Zusammenarbeit mit palliativmedizinisch erfahrenen Pflegekräften und Ärzten gewährleistet.

    Eine Regelung zur Finanzierung stationärer Hospize wurde im Jahr 1997 in das Sozialgesetzbuch aufgenommen und im Jahr 2009 überarbeitet. Danach werden die Kosten der stationären Hospizversorgung in Hospizen für Erwachsene zu 90 Prozent von der jeweiligen Kranken- und Pflegekasse übernommen.

    Zehn Prozent der Kosten werden durch Fördervereine erbracht, die Spenden von Bürgern, von Firmen oder Vereinigungen sammeln.

    Patienten sind seit der Gesetzesänderung im Jahr 2009 von einem Eigenanteil befreit.

    Foto: privat

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