1. 19-jährigem Feuerteufel drohen zehn Jahre

    Anklage nach Brandserie in Stadthagen / Schaden von fast 354 000 Euro

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    STADTHAGEN (mh). Der 19-jährige Stadthäger, der für mehrere Brände in Stadthagen im vergangen Jahr verantwortlich ein soll, bleibt weiterhin in Untersuchungshaft. Das hat die Staatsanwaltschaft Bückeburg bekannt gegeben. Zudem hat sie die Eröffnung des Hauptverfahrens vor der Jugendstrafkammer beantragt.

    In der Zeit vom 25. Oktober bis zum 4. Dezember soll der Stadthäger insgesamt neun Brände ist Stadthagen und Lauenhagen/Hülshagen gelegt haben. Zwei Taten wertet die Staatsanwaltschaft als Brandstiftungen.

    Am 28. Oktober soll der Stadthäger eine Feldscheune in Lauenhagen/Hülshagen durch Brandlegung vollständig zerstört haben und am 27. November ein Gewächshaus auf dem Gelände eines Gärtnereibetriebes in Stadthagen.

    Eine schwere Brandstiftung am 1. November in Stadthagen wird dem 19-Jährigen ebenfalls vorgeworfen.

    An diesem Tag sind durch eine Brandlegung ein Carport sowie drei Autos in Stadthagen beschädigt worden. Eine Bewohnerin eines angrenzenden Hauses musste durch die Feuerwehr evakuiert werden. Auch konnte eine benachbarte Bäckerei aufgrund der Brandeinwirkung und des Löscheinsatzes nicht mehr genutzt werden. Nach dem Ergebnis der Ermittlungen wird diese Tat als schwere Brandstiftung eingestuft.

    Im Zeitraum vom 25. Oktober bis zum 1. November soll der Angeschuldigte ferner insgesamt sechsmal Mülltonnen beziehungsweise Altpapier angezündet haben. Der Vorwurf lautet hier auf Sachbeschädigung.

    Zudem muss sich der Mann für einen Handtaschenraub Anfang Dezember in Stadthagen verantworten. Der 19-Jährige befindet sich seit dem 6. Dezember in Untersuchungshaft.

    Durch die Brände ist ein Gesamtschaden von über 353 900 Euro entstanden.

    Darüber hinaus hat die Staatsanwaltschaft beantragt, das Hauptverfahren vor der Jugendstrafkammer des Landgerichtes Bückeburg zu eröffnen. Im Falle einer Verurteilung drohen dem 19-Jährigen eine Höchststrafe von zehn Jahren.

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