1. Neue Parksituation in der Innenstadt

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    OBERNKIRCHEN (wa). Die Verwaltung der Stadt Obernkirchen weist auf die neue Parkscheibenregelung für den Innenstadtbereich hin: Für den gesamten verkehrsberuhigten Bereich Friedrich-Ebert-Straße, Marktplatz, Straße "Kirchplatz", Schluke, Lange Straße und Strullstraße sowie für den Bereich des Zonenhalteverbots an der Neumarktstraße sowie Rathenaustraße gilt die einheitliche Regelung, dass lediglich in den zum Parken gekennzeichneten Flächen geparkt werden darf.

    Autofahrer müssen von Montag bis Freitag in der Zeit von 7 bis 19 Uhr und Sonnabend von 7 bis 13 Uhr eine Parkscheibe auslegen. Die Höchstparkdauer beträgt eine Stunde. Bei Parkverstößen werden in einer Übergangszeit bis zum 30. April 2013 Kärtchen mit Hinweisen über die Parkregelungen verteilt.

    Ab Mai findet dann eine strikte Überwachung des ruhenden Verkehrs mit entsprechender Ahndung von Parkverstößen statt. Für die Parkplätze Hinter dem Graben (unterhalb der Sparkasse), Bornemannplatz, Kurze Straße und Neumarktplatz gibt es keine zeitliche Begrenzung. Übrigens: Hält man sich an alle Regeln, stehen sämtliche Parkplätze in Obernkirchen kostenfrei zur Verfügung.

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