1. Brut-, Setz- und Aufzuchtzeit

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    RINTELN (ste). Die Stadt Rinteln weist als zuständige Feld- und Forstordnungsbehörde darauf hin, dass Hunde in der freien Landschaft in der Zeit vom 1. April bis 15. Juli in der "allgemeinen Brut-, Setz- und Aufzuchtzeit" nur an der Leine geführt werden dürfen. Verstöße gegen diese Bestimmung können mit einer Geldbuße bis zu 5.000 Euro geahndet werden. Für Auskünfte steht das Amt für Sicherheit und Ordnung, Bürgerdienste Herr Sauermann unter der Telefonnummer 05751/403-124 zur Verfügung.

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