STADTHAGEN (bb). Die Bürgerinitiative "Bürgerprotest Asphaltmischwerk" (BI) fordert eine Bebauungsplanänderung, um eine Beschränkung der Feuerungsleistung des Asphaltmischwerks in den Plan aufzunehmen. Über diesen Schritt informierte die BI in einer Pressemitteilung.
"Nach Rücksprache mit unseren Anwälten haben wir bei der Stadt Stadthagen beantragt, den Bebauungsplan Nummer 96 ‚Südlich des Georgschachts‘ zu ändern", formuliert Franz Schnitker, Vorsitzender der BI in der Mitteilung. "Der Rat hat bei der Aufstellung des Bebauungsplans Nummer 96 leider versäumt, die Verwendung der klimaschädlichen und gesundheitsgefährdenden Braunkohle zur Energiegewinnung auszuschließen oder zu beschränken. Hierzu wäre er nach dem Baugesetzbuches berechtigt gewesen. Diesen Planungsfehler kann der Rat im Interesse der Gesundheit seiner Bürgerinnen und Bürger jetzt zumindest teilweise korrigieren", so das Vorstandsmitglied Jürgen Burdorf in der Mitteilung.
Anlieger hatten auf Initiative der BI den Rechtsweg gegen den Bau des Asphalt-Mischwerkes beschritten, die BI befürchtet einen gesundheitsgefährdenden Emissionsausstoß.
Die BI erklärt in der Pressmitteilung, dass das Gewerbeaufsichtsamt und das Verwaltungsgericht Hannover die Abgasmenge und damit die Feuerungsleistung der Anlage beschränkt hätten. Die "Feuerungswärmeleistung" der Anlage dürfe nur 10,8 Megawatt betragen. Dies bedeute, dass die Firma Ahrens ihren Brenner nur zu etwa 36 Prozent nutzen dürfe, gibt die BI an.
"Mit unserem Antrag wollen wir erreichen, dass die Feststellungen des Gewerbeaufsichtsamtes beziehungsweise des Verwaltungsgerichts in den Bebauungsplan übernommen werden. Damit soll gleichzeitig sichergestellt werden, dass für die Zukunft eine höhere Feuerungswärmeleistung als 10,8 MW und damit verbundene höhere Emissionen ausgeschlossen sind", so der zweite Vorsitzende Oliver Theiß.