1. Ausländische Ausbildungen können anerkannt werden

    Erste Antragstellerin kann als Bürokauffrau loslegen

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    RINTELN (km). Am 1. April letzten Jahres trat das Berufsqualifikations- und Feststellungsgesetz (BQFG) in Kraft, das seitdem Antragstellern die Überprüfung der Gleichwertigkeit einer im Ausland erworbenen Berufsqualifikation ermöglicht. Das Ziel ist im Erfolgsfall die Zuerkennung eines deutschen Berufsabschlusses.

    Das BQFG, auch bekannt als Anerkennungsgesetz, soll insbesondere verhindern, dass im Ausland gut ausgebildete Fachkräfte aufgrund der fehlenden Gleichstellung mit einem deutschen Beruf weniger qualifizierende Tätigkeiten ausüben müssen - und somit auch einen Beitrag zum Fachkräftemangel im Lande leisten.

    Fast auf den Tag genau passend zum einjährigen Geburtstag des Gesetzes erhielt die erste von der IHK Lippe betreute Antragstellerin die volle Gleichstellung für den deutschen Beruf "Bürokauffrau". Die gebürtige Ukrainerin Viktoria Edler hatte nach einer intensiven Beratung durch die IHK einen Antrag auf Berufsanerkennung bei der IHK FOSA (Foreign Skills Approval) gestellt. Die FOSA ist ein Zusammenschluss von 77 Industrie- und Handelskammern und die erste bundesweite Zentralstelle für die Gleichwertigkeitsfeststellung nach dem BQFG. Sie garantiert über die Grenzen der Bundesländer hinweg eine Beurteilung nach einheitlichen gesetzlichen Maßstäben.

    Groß war die Freude bei Viktoria Edler, als sie Post von der FOSA aus Nürnberg bekam. Ihre in der Ukraine erworbenen beruflichen Kenntnisse und Fertigkeiten reichten aus, um eine volle Anerkennung mit dem deutschen Ausbildungsberuf Bürokauffrau zu erhalten. Mit dieser vollen Gleichstellung stehen ihr nun vielfältige Möglichkeiten im Berufsleben sowie in der Weiterbildung zur Verfügung.

    Unmittelbar nach der Anerkennung vereinbarte Viktoria Edler mit den Bildungsberatern der IHK ein weiteres Gespräch. Ziel ist es, mit dem jetzt anerkannten Abschluss eine Strategie für ein erfolgreiches berufliches Weiterkommen zu entwickeln. "Wir freuen uns mit Frau Edler über die nun erfolgte Gleichstellung und wünschen ihr viel Erfolg in ihrem Beruf," betonte Hauptgeschäftsführer Axel Martens anlässlich des erfolgreichen Abschlusses des Verfahrens. Nähere Informationen über das BQFG vermittelt Renate Seifert unter der Telefonnummer 05231/7601-45 oder vie Email (seifert@detmold.ihk.de). Foto: km

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