1. Das "Gut Echtringhausen" steht unter Ensembleschutz

    "Bisherige denkmalfachliche Bewertung der Stadt Rinteln geht völlig fehl"

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    WESTENDORF (ste). Zum Gut Echtringhausen hat das Niedersächsische Landesamt (NLD) auf Nachfrage der Eigentümerin Britta Rinne jetzt festgestellt, dass die Eintragung in das Verzeichnis der Kulturdenkmale der gesamten baulichen Anlage bereits im Jahr 1988 erfolgt ist.

    Da es diesbezüglich offenbar eine Differenz zur tatsächlich entstandenen Liste gegeben hat (die Stadt Rinteln hatte 1988 nur das Gutshaus als Einzeldenkmal der Weserrenaissance eingetragen) hat das NLD diese Eintragung nun ausdrücklich korrigiert und klargestellt, dass sowohl das Gutshaus als auch sämtliche Wirtschaftsgebäude unter Denkmalschutz stehen. Dies teilte Britta Rinne dem Schaumburger Wochenblatt jetzt in einer Meldung mit: "Die Schutzbegründung stützt sich im Wesentlichen auf die historische und städtebauliche Bedeutung der Gutsanlage im Rahmen der Landesgeschichte", so Rinne.

    Somit steht das Gutsensemble insgesamt unter Denkmalschutz und genießt als Kulturdenkmal besonderen Schutz und besondere Schutzabstände zu heranrückender beeinträchtigender Bebauung. Rinne ist daher der Meinung: "Die von der Stadt Rinteln in Bezug auf Vorrangstandorte für Windenergieanlagen seinerzeit vorgenommene denkmalfachliche Beurteilung geht daher völlig fehl, denn dort wurde behauptet, nur das Haupthaus sei denkmalgeschützt!" Da das Haupthaus von den Wirtschaftsgebäuden abgeschirmt sei, könne es nicht gemeinsam mit den WEA wahrgenommen werden. "Eine besondere Schutzwürdigkeit bestehe daher nicht", kritisiert Rinne die Meinung der Stadt Rinteln.

    Sie ist daher der Meinung, dass diese denkmalfachliche Bewertung nun ausdrücklich widerlegt sei. "Alle Gebäude der Anlage würden aus sämtlichen Himmelsrichtungen in massive optische Konkurrenz zu WEA treten und bei den geplanten 150 Meter hohen Anlagen von diesen dominiert und regelrecht erdrückt werden. Die bisherige Argumentation der Stadt hat sich durch den jetzt bestätigten Ensembleschutz in Luft aufgelöst", schreibt sie daher.

    Weiterhin weist Britta Rinne auf die neuere Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts Lüneburg hin: So habe das Gericht in einem Urteil aus August 2012 entschieden, dass eine 99 Meter hohe WEA in einem Abstand von 544 Meter eine denkmalgeschützte Gutsanlage empfindlich beeinträchtigt und nicht hätte genehmigt werden dürfen: "Es ist mir klar, dass dies natürlich eine Einzelfallentscheidung gewesen ist und dass das dortige Gutsensemble eventuell besonders schützenswert ist. Allerdings sind hier bei uns mindestens 150 Meter hohe Anlagen im Streit. Insofern gehe ich davon aus, dass auf dem Rechtsweg noch einiges zu Gunsten Echtringhausens drin sein müsste, wenn weiterhin ohne fachgerechte Berücksichtigung der denkmalfachlichen Belange geplant wird!" Und Rinne weiter: "Über die Bestätigung der Denkmalwürdigkeit der gesamten Anlage durch das NLD habe ich mich riesig gefreut. Für mich ist dies auch eine Anerkennung und Würdigung des Einsatzes meiner gesamten Familie zur Erhaltung der großen Anlage, die uns allen sehr am Herzen liegt. Die letzte Messe in Sachen Windkraft im Schaumburger Wesertal ist jedenfalls noch lange nicht gesungen!"Foto: ste

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