RINTELN (ste). Am Freitag, 5. April, und Samstag, 6. April, sowie am Freitag, 12. April, und Samstag, 13. April, dürfen in der Zeit von 8 Uhr bis 18 Uhr (freitags) und 8 Uhr bis 15 Uhr (samstags) im Gebiet der Stadt Rinteln bei geeigneter Witterung pflanzliche Abfälle verbrannt werden.
Aus Sicherheitsgründen und um Belästigungen bzw. Beeinträchtigungen der Nachbarschaft möglichst gering zu halten sind beim Verbrennen weiterhin unbedingt folgende Mindestabstände einzuhalten: 25 Meter zu Gebäuden, 300 Meter zu Krankenanstalten.
Im Umkreis von 1.500 Metern zum Segelflugplatz ist eine Absprache mit der Flugleitung erforderlich. Aus Gründen des Tierschutzes ist das Brennmaterial unmittelbar vor dem Anzünden abzuklopfen oder umzuschichten. Das Feuer ist ständig unter Kontrolle zu halten, Funkenflug und übermäßige Rauchentwicklung auf benachbarten Straßen und Wegen ist zu verhindern. Die Brennstelle darf nicht verlassen werden, bevor Feuer und Glut erloschen sind. Bei starkem Wind und bei lang anhaltender trockener Witterung sowie auf moorigem Untergrund und in Schutzzonen I von Wasserschutzgebieten darf nicht verbrannt werden. Zur Vermeidung von übermäßigem Smog sollten auch bei nasser und diesiger Witterung keine Feuer entzündet werden. Für Fragen zum Verbrennen von Gartenabfällen steht das Amt für Sicherheit und Ordnung, Bürgerdienste der Stadtverwaltung unter der Telefonnummer 403-168 zur Verfügung. Foto: ste
