RINTELN (ste). Die Mitteilung, die Bürgermeister Karl-Heinz Buchholz jetzt im Rat verlas, hat Brisanz. Die EU-Konzessionsrichtlinie befindet sich zurzeit im europäischen Gesetzgebungsverfahren. Die hierin vorgesehenen Regelungen zwingen die Städte und Gemeinden dazu, ihre öffentliche Wasserversorgung im Rahmen eines europäischen Ausschreibungsverfahrens an den wirtschaftlichsten Bieter zu vergeben. "Diese Vergabepraxis wird den bislang in Deutschland bewährten Betrieb der Wasserversorgung durch kommunale Unternehmen oder die Kommunen selbst gefährden", so der Bürgermeister. FÜr die etwa 800 Mehrsparten-Stadtwerke in Deutschland ist eine Direktvergabe dieser Aufgabe durch ihre Eigner-Kommune nicht mehr möglich. Aus diesem Grund sind die Bundestagsabgeordneten Katja Keul (Bündnis 90/Die Grünen) und Sebastian Edathy (SPD) schriftlich darum gebeten worden, im Rahmen des parlamentarischen Gesetzgebungsverfahrens darauf hinzuwirken, dass diese jetzt vorgeschlagene EU-Vergaberichtlinie für den Bereich Trinkwasser genauso keine Anwendung findet wie für den Rettungsdienst und Kommunalkredite.
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