1. Das Brennen ist jetzt erlaubt

    Dieser Eintrag wird bereitgestellt durch Schaumburger Wochenblatt | Impressum

    BAD NENNDORF (em). Von Freitag, dem 15. März bis zum Sonntag, dem 31. März ist das Verbrennen von pflanzlichen Abfällen jeweils freitags und sonnabends zwischen 8 und 18 Uhr erlaubt. Erster Brenntag ist demnach der 15. März. Die Erlaubnis gilt allerdings mit Einschränkungen: Gebrannt werden darf nur, wenn ein Mindestabstand von 25 Metern zu Wohnhäusern, 100 Metern zu Gebäuden mit Aufenthaltsräumen und 300 Meter zu Schulen, Kinderbetreuungseinrichtungen sowie Senioren- und Pflegeheimen eingehalten werden kann. Bei lang anhaltender trockener Witterung oder starkem Wind ist das Abbrennen jedoch absolut untersagt. Zum Schutz von Kleintieren muss das Brennmaterial unmittelbar vor dem Entzünden abgeklopft oder umgeschichtet werden. Darüber hinaus muss das Feuer ständig unter Kontrolle gehalten werden. Wer die Mindestabstände nicht einhalten kann oder an anderen Tagen Grünabfälle entsorgen möchte, kann seinen Grünschnitt an jedem 1. und 3. Donnerstag im Monat zur Dauerannahmestelle in Bad Nenndorf, Im Niedernfeld 9, oder zum Entsorgungszentrum Schaumburg in Sachsenhagen bringen.

  2. Kommentare

    Bitte melden Sie sich an