OBERNKIRCHEN (em). Bis zum 22. März wird während der Dienstzeiten im Bauamt der Stadt Obernkirchen, Marktplatz 9, die zweite Änderung und Teilaufhebung des Bebauungsplans O 10 "Hinter dem Ochsenbruch" ausgelegt.
Sie bezieht sich auf die Fläche des Schulzentrums Obernkirchen sowie der nördlich angrenzenden zwei denkmalgeschützten Villen und liegt südlich der Eilsener Straße und westlich der Admiral-Scheer-Straße.
Diese Bauleitplanung dient im Wesentlichen der Folgenutzung der zwischenzeitlich aufgegebenen Verwaltungsgebäude zu Wohnzwecken sowie der Neuordnung von überbaubaren Grundstücksflächen im Bereich des angrenzenden Schulgrundstückes.
Des Weiteren erfolgt in der gleichen Zeit die öffentliche Auslegung des Entwurfs der ersten Änderung des Bebauungsplans K 5a Ortsmitte. Hier bezieht sich die Planung auf die Fläche der ehemaligen Grundschul-Außenstelle Krainhagen östlich der Lindenstraße und nordwestlich der Straße "Im Winkel".
Diese Bauleitplanung dient im Wesentlichen der Folgenutzung des zwischenzeitlich aufgegebenen Schulgebäudes sowie der Neuordnung der nichtüberbauten östlich angrenzenden Grundstücksflächen zu Wohnzwecken.