1. Fehlalarm kostet jetzt 500 Euro

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    SAMTGEMEINDE NENNDORF (bt). Das Brandschutzgesetz erlaubt den Kommunen neuerdings, eine Gebühr zu verlangen, wenn es zu einem Fehlalarm kommt. Der Rat der Samtgemeinde hat sich einstimmig entschlossen, bei einem Fehlalarm eine Gebühr von 500 Euro als Kostenerstattung zu verlangen. Samtgemeindebürgermeister Bernd Reese wies darauf hin, dass es im Jahresverlauf zu einer stattlichen Anzahl von Fehlalarmen kommt. Er hofft, dass die "angemessene Gebührenfestsetzung" die Eigentümer veranlasst, ihre Feuermeldesysteme zu verbessern, so dass in der Folgezeit die Anzahl der Fehlalarme sinkt.

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