1. Teurer Eintrag in ein Internetsuchregister

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    STADTHAGEN (em). Axel Bergmann von der Polizei Stadthagen warnt Gewerbetreibende, Klein- und Mittelstandsunternehmen sowie Institutionen vor einem Angebot der Gewerbeauskunft-Zentrale.de. Mit einem Schreiben, welches den Anschein eines amtlichen Anschreibens erweckte, wurde in dem Bergmann vorliegenden Fall eine Schaumburger Behörde angeschrieben. Ein Großteil der Daten sind bereits eingetragen. Es sind lediglich ein paar fehlende Einzelheiten einzutragen.

    Für die Rücksendung kann der Interessent sogar eine kostenlose Faxnummer nutzen. Diese ist sehr groß und unübersehbar aufgedruckt - ganz anders die Kosten, die den Rücksender erwarten. Diese befinden sich sogenannten Kleingedruckten und erst auf der Rückseite werden dann die Gesamtgebühren in Höhe von 1138,12 Euro für die Vertragsdauer deutlich. Wenn der Vertrag zustande gekommen ist, wird die Firma, für zwei Jahre in das Register aufgenommen. Die Verbraucherzentralen und die Polizei warnen vor vorschnellem Unterschreiben. In einem Oberlandesgerichtsurteil aus Düsseldorf wurde bestätigt, dass das Unternehmen zumindest die vorliegenden Formulare nicht verwenden dürfe und auch sonst nicht auf unaufmerksame Adressaten spekulieren dürfe. Nach Auffassung des Gerichtes diene das Geschäftsmodell dazu, Dinge dunkel zu halten. Der Präventionsfachmann der Stadthäger Polizei weist daraufhin, dass ein strafrechtlich relevanter Betrugsversuch mit dem Schreiben noch nicht vorliege. Jedoch befasse sich der Deutsche Schutzverband gegen Wirtschaftskriminalität mit Verstößen gegen das Gesetzt gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG). Informationen gibt es unter www.dsw-schutzverband.de.

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