1. Stadtrat strebt ein stärkeres Engagement bei der kommunalen Stromversorgung an

    Absichtserklärung zum Erwerb weiterer Anteile an E.ON-Westfalen-Weser / Einahmeverbesserung wird erwartet

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    STADTHAGEN (bb). Mit großer Mehrheit hat der Rat der Stadt Stadthagen einer Absichtserklärung zugestimmt, die auf eine deutliche Erhöhung des Engagements in der kommunalen Stromversorgung hinausläuft. Die Erklärung formuliert das Ziel, den Anteil der Stadt an der E.on Westfalen Weser AG (EWA) merklich aufzustocken, beziehungsweise an der zukünftig zu bildenden Gesellschaft, die 100 Prozent der Aktien an der EWA halten wird.

    Bürgermeister Bernd Hellmann umriss vor dem Einstieg in die Diskussion die Hintergründe der Absichtserklärung. Anfang 2012 hatte der E.ON-Gesamtkonzern erklärt, seinen Anteil von rund 63 Prozent am Stromversorger EWA an die Kommunen und kommunalen Unternehmen im Netzgebiet der EWA verkaufen zu wollen. Über die Wirtschaftsbetriebe Stadthagen hält die Stadt gegenwärtig 0,62 Prozent der EWA-Anteile. Mit dem Rückzug des E.ON-Gesamtkonzerns ist geplant, die EWA in mehreren Schritten zu rekommunalisieren. Am Ende des Umstrukturierungsprozesses sollen Kommunen aus Schaumburg und den anderen Gebieten des Netzgebietes der EWA, unmittelbar oder mittelbar über ihre Wirtschaftsbetriebe gemeinsam sämtliche Anteile einer neu entstehenden Erwerbsgesellschaft halten. Diese Erwerbsgesellschaft wird jeweils zu 100 Prozent drei Tochtergesellschaften besitzen, von denen sich eine dem Netzbetrieb widmet, die andere Netz- und Kraftwerkseigentümer ist, die dritte sich der Energie-Erzeugung widmet. Die Gewinne der Tochtergesellschaften fließen an die Erwerbsgesellschaft. Durch sie kommen sie wiederum den beteiligten Kommunen zu Gute.

    Die Stadt Stadthagen, genauer ihre Wirtschaftsbetriebe, erhalten das Angebot, als Altgesellschafter einen zusätzlichen Anteil zu erwerben. Dies wären 0,52 Prozent. Voraussichtlich ergibt sich die Möglichkeit, noch weitere Anteile darüber hinaus zu erwerben. Die Beschlussempfehlung der Verwaltung sieht vor, diese Möglichkeit bis zu einem Anteil von 1,5 Prozent auszunutzen.

    Bürgermeister Bernd Hellmann erläuterte, dass mit dem Engagement ein gewisses unternehmerisches Risiko eingehe. Auch entstünden finanzielle Belastungen, die jedoch durch die Rendite klar aufgewogen würden.

    Dieser Einschätzung pflichteten auch die Ratsherren Karsten Becker (SPD), Heiko Tadge (CDU) und Maria Börger-Sukstorf (Grüne) in ihren Redebeiträgen bei. Becker verwies darauf, dass der Schuldendienst für den Ankauf der zusätzlichen Anteile voraussichtlich aus der Rendite der Beteiligung finanziert werde könne. Mit Abzahlung der Kredite in 25 Jahren sei dann ein kräftige Einnahmeverbesserung für die Wirtschaftsbetriebe verbunden. Hinzu kämen die Chancen, Einfluss auf die Gestaltung der Energiewende in der Region zu nehmen. Außerdem ergäbe sich die Möglichkeit, an Wertschöpfung im Rahmen der Energieversorgung die Region stärker zu beteiligen. Tatge betonte, dass der Betrieb des Stromnetzes ein wichtiger Teil der öffentlichen Daseinsvorsorge sei und deshalb gut in kommunaler Zuständigkeit aufgehoben sei. Das Netzgeschäft sei ein reguliertes Monopolgeschäft, so dass die wirtschaftlichen Risiken vergleichsweise klein seien, für die Kommunen ergäben sich so lukrative Möglichkeiten. Maria Börger-Sukstorf unterstrich dies, betonte dazu, dass mit den Investitionen Werte geschaffen würden, diese nicht etwa in den Konsum flößen.

    Richard Wilmers (WIR/FDP) kündigte an, dass sich seine Gruppe bei der Abstimmung enthalten werde. Er verwies auf die Risiken. Würden die Gewinnerwartungen hinter den Prognosen zurückbleiben, könnten die Kredite nicht mehr aus den Einnahmen der Beteiligung bezahlt werden und auf die Stadt kämen zusätzliche Lasten zu. Der Zinssatz für die Kredite sei zwar auf zehn Jahre festgelegt, es würden jedoch noch weitere fünfzehn Jahre bleiben, in denen dann möglicherweise ein steigender Zinssatz zu bedienen sei.

    Bernd Englich (CDU) erklärte, mit einiger Sorge zuzustimmen. Immerhin seien mit der Entscheidung einige Risiken verbunden. Die Netzgebühren seien politische Preise.

    Letztlich stimmten alle Ratsherren für die Absichtserklärung mit Ausnahme der drei Angehörigen der Gruppe WIR/FDP. Die Absichtserklärung ist nicht rechtsverbindlich, stellt noch keine Kaufverpflichtung dar. Dazu ist der Abschluss entsprechender Verträge nötig.Foto: bb

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