1. Anmeldung der Osterfeuer

    Frist bis Ende Februar / Einschränkung auf vier Brenntage

    Dieser Eintrag wird bereitgestellt durch Schaumburger Wochenblatt | Impressum

    NIENSTÄDT (em). Der Rat der Samtgemeinde Nienstädt hat in seiner letzten Sitzung beschlossen, nur noch ein Osterfeuer in den Gemeindeteilen Meinefeld, Helpsen, Hespe, Stemmen, Levesen, Seggebruch, Tallensen-Echtorf und Schierneichen-Deinsen-Siedlung Baum zu genehmigen. In den Gemeindeteilen Liekwegen, Nienstädt, Sülbeck, Kirchhorsten und Südhorsten werden zwei Osterfeuer pro Gemeindeteil zugelassen. Interessierte Vereine oder Personengruppen sollten daher ihr geplantes Osterfeuer unter Angabe des genauen Brennortes bis zum 28. Februar bei der Samtgemeinde Nienstädt schriftlich anmelden.

    Außerdem wurde beschlossen, das Verbrennen pflanzlicher Abfälle nur noch an vier Tagen pro Jahr zuzulassen. Einzelbrenngenehmigungen werden im Jahr 2013 auf Antrag für folgende Tage erteilt: 13. April, 20. April, 12. Oktober und 19. Oktober.

    Alternativ haben alle Einwohner der Samtgemeinde Nienstädt weiterhin die Möglichkeit, ihren Baum- und Strauchschnitt in der Zeit vom 15. März bis 15. Mai und vom 15. September bis zum 15. November kostenlos im Biokompostwerk Wiehagen oder bei der Dauerannahmestelle Nienstädt zu entsorgen.

  2. Kommentare

    Bitte melden Sie sich an